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Braunschweig: Verkaufsoffene Sonntage 2024 – Termine im Überblick


Einkaufen in der Stadt
Verkaufsoffener Sonntag: Das Programm steht

Von t-online, kat

Aktualisiert am 20.09.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0442427949Vergrößern des Bildes
Am Ringerbrunnen (Symbolfoto): Zwei verkaufsoffene Sonntage gibt es in diesem Jahr noch in Braunschweig. (Quelle: IMAGO/Schoening/imago)

Einkaufen in der Innenstadt – das ist auch an einigen Sonntagen im Jahr in der Löwenstadt möglich. Diese Termine stehen für Braunschweig in 2024 fest.

Normalerweise sind die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Zu bestimmten Anlässen aber dürfen die Läden auch an Sonntagen öffnen. Verbunden mit der Öffnung sind dann Veranstaltungen. In diesem Jahr gibt es noch zwei verkaufsoffene Sonntage in Braunschweig.

Braunschweig: Diese verkaufsoffene Sonntage gibt es

Am 29. September steht der nächste verkaufsoffene Sonntag an – das Motto: "Trendsporterlebnis". Die Läden können mitmachen und ihre Türen öffnen. Der Sport steht – wie der Name schon sagt – an diesem Wochenende im Fokus.

In der gesamten Stadt soll es um Trendsportarten gehen. Beispiele hierfür sind Bouldern, Choreografien oder Bowling. Diesjähriger Höhepunkt sei der Ninja-Parcours und das Turnier der First Ninja League auf dem Schlossplatz, erklärt die Stadtmarketing in einer Mitteilung. Auf dem Kohlmarkt gibt es unter anderem Ruderchallenges. Braunschweiger Vereine und die Stadt Braunschweig stellen darüber hinaus Sportarten auf dem Domplatz vor.

Am 3. November steht das Kulinarische im Vordergrund

Am ersten November-Wochenende steht die "Mummegenussmeile" auf dem Programm. Aus diesem Grund sind auch am 3. November die Geschäfte offen. In der Regel hat der Handel in der Zeit von 13 bis 18 Uhr offen. Bei der Genussmeile steht das Kulinarische im Vordergrund: Dieses soll es dann mit und ohne Mumme geben. Die Braunschweiger Mumme in der ursprünglichen Art war ein Bier mit Alkohol, heute ist kein Alkohol mehr enthalten.

Diese Sonntage sind ausgeschlossen

Im niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten ist verankert, dass einige Sonntage ausgeschlossen sind: Dazu gehören der Palmsonntag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag und die Adventssonntage sowie die staatlich anerkannten Feiertage und der 27. Dezember, sollte er auf einen Sonntag fallen, heißt es auf der Niedersachsen-Seite.

Verwendete Quellen
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