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Lebenslange Haft für 37-Jährigen nach Überfall auf Ehepaar


Prozess
Lebenslange Haft für 37-Jährigen nach Überfall auf Ehepaar

Von dpa
24.06.2024Lesedauer: 2 Min.
Lebenslange Haft für 37-Jährigen nach Überfall auf EhepaarVergrößern des BildesBlick auf das Landgericht in Bonn. (Quelle: Thomas Banneyer/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Ein älteres Ehepaar wird nachts brutal auf seinem Anwesen überfallen - ein halbes Jahr später stirbt der Ehemann. Nun wird ein Täter in dem Fall verurteilt.

Nach einem nächtlichen Überfall auf ein älteres Ehepaar in deren Schlafzimmer in Zülpich hat das Bonner Schwurgericht einen 37-Jährigen wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Zu der brutalen Tat war es im August 2023 im weitläufigen ländlichen Anwesen der Eheleute - damals beide 76 Jahre alt - gekommen. Das Urteil gegen den 37-Jährigen fiel am Montag.

Mindestens drei Personen sollen damals auf das Areal eingedrungen sein und das Paar heimtückisch im Schlaf überrascht haben. Mit brutalen Schlägen wurden die Opfer lebensgefährlich verletzt. Eine Beute wurde allerdings nicht gemacht.

Obwohl mit Nylonseilen gefesselt, war es dem Ehemann damals gelungen, sich zu befreien und per Handy seinen Neffen zu alarmieren. Beide Opfer mussten in die Intensivstation und überlebten zunächst. Der Ehemann jedoch starb ein halbes Jahr nach dem Verbrechen an den Folgen einer Kopfverletzung.

Im Prozess hatte der Angeklagte überraschend die Tat gestanden. Allerdings hatte der gebürtige Rumäne erklärt, dass es einen Auftraggeber gebe sowie zwei weitere Mittäter, deren Namen er aber alle nicht nannte. Zudem betonte der 37-Jährige seine untergeordnete Rolle. Er sei nur eine "Randfigur" gewesen. Sein Verteidiger hatte deswegen auch nur fünf Jahre Haft gefordert. Die Einlassung jedoch nahmen dem Angeklagten weder die Staatsanwältin noch die Bonner Richter ab.

Neben dem Angeklagten, der einen Monat nach der Tat mit internationalem Haftbefehl an der bulgarisch-griechischen Grenze festgenommen worden war, gibt es nun noch zwei weitere Verfahren. Wegen Beihilfe angeklagt ist eine Frau, deren Verfahren vom Gericht noch nicht eröffnet ist, sowie ein kürzlich verhafteter Tatverdächtiger, gegen den die Staatsanwaltschaft derzeit noch ermittelt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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