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Großer Prozess zu Cum-Ex-Geschäften beginnt im November


Vorwurf Steuerhinterziehung
Großer Prozess zu Cum-Ex-Geschäften beginnt im November

Von dpa
Aktualisiert am 30.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Weiterer Cum-Ex-Prozess in BonnVergrößern des Bildes
Vor dem Landgericht in Bonn startet am 21. November ein weiterer großer Cum-Ex-Prozess. (Quelle: Thomas Banneyer/dpa/dpa-bilder)

Die Verfolgung des milliardenschweren Cum-Ex-Steuerbetrugs nimmt weiter Fahrt auf. Am Bonner Landgericht steht bald der nächste Prozess an. Es geht um 428 Millionen Euro.

Es geht um 428 Millionen Euro Steuern, die hinterzogen worden sein sollen: Am Landgericht Bonn beginnt am 21. November ein weiterer großer Cum-Ex-Prozess. Angeklagt ist laut Gericht ein vormals in Deutschland tätiger Rechtsanwalt.

Die Staatsanwaltschaft Köln wirft ihm besonders schwere Steuerhinterziehung in acht Fällen in den Jahren 2007 bis 2015 vor, wie das Landgericht mitteilte. Der Mann soll sie gemeinsam mit anderen begangen haben, die gesondert verfolgt werden oder schon verurteilt wurden. Von den acht Fällen seien drei im Versuchsstadium geblieben. Nach derzeitiger Planung der zuständigen Kammer sind im Hauptverfahren mit dem Aktenzeichen 62 KLs 1/24 insgesamt 24 Verhandlungstage bis zum 14. Februar 2025 vorgesehen.

Anklageerhebung bereits vor zwei Jahren

"Der Angeklagte soll als einer der zentralen Akteure des Cum/Ex-Marktes mit deutschen Aktienwerten ganz überwiegend gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Mittäter in erheblichem Umfang steuerschädliche Cum/Ex-Geschäfte mit verschiedenen Teilnehmern durchgeführt haben", erklärte das Gericht. Der Angeklagte soll sich laut Anklage dabei als Experte im Investmentrecht insbesondere mit der Errichtung komplexer Fondsstrukturen befasst haben.

Durch die Tätigkeit des Angeklagten soll Kapitalertragssteuer erstattet worden sein, die zuvor gar nicht abgeführt worden sei. "Der Betrag soll sich laut Anklage auf rund 428.000.000,00 Euro belaufen." Die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln datiert vom 1. Juli 2022 (212 Js 1/23).

Bei Cum-Ex-Geschäften schoben Investoren Aktien rund um den Dividendenstichtag mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. In der Folge erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Der Staat und damit die Allgemeinheit wurden insgesamt um eine zweistellige Milliardensumme geprellt. Die Aufarbeitung und Strafverfolgung dürfte noch Jahre dauern.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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