Berliner Arbeitsgericht Urteil: Falscher Genesenennachweis rechtfertigt Kündigung
Wer einen gefälschten Corona-Genesenennachweis vorzeigt, dem kann zurecht gekündigt werden. Das entschied das Berliner Arbeitsgericht. Es wies die Klage eines Justizbeschäftigten ab.
Die Vorlage eines gefälschten Corona-Genesenennachweises statt eines aktuellen Tests oder Impfnachweises rechtfertigt eine fristlose Kündigung.
Das entschied das Berliner Arbeitsgericht und wies damit die Klage eines Justizbeschäftigten gegen seine Kündigung ab, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde.
Im Infektionsschutzgesetz war festgelegt, dass entsprechende Nachweise erforderlich waren. Der Mann arbeitete bei einem Gericht und legte einen gefälschten Nachweis vor. Er erhielt so Zutritt ohne aktuellen Test oder Impfnachweis. Nachdem die Fälschung entdeckt wurde, kündigte das Land Berlin ihm fristlos.
Nachweispflichten auch bei Gesundheitsschutz
Das Gericht argumentierte, den Nachweispflichten komme auch mit Blick auf den Gesundheitsschutz für alle Menschen im Gericht eine erhebliche Bedeutung zu. Die Verwendung eines gefälschten Nachweises sei eine erhebliche Verletzung der Pflichten im Arbeitsvertrag.
Es sei für den Kläger ohne weiteres erkennbar gewesen, dass ein solches Verhalten nicht hingenommen werde. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
- Nachrichtenagentur dpa