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Mord an Mutter und Tochter: Lebenslange Haft gefordert


Berlin
Mord an Mutter und Tochter: Lebenslange Haft gefordert

Von dpa
31.03.2022Lesedauer: 3 Min.
Eine Justitia-Figur steht vor einem GerichtsgebäudeVergrößern des BildesEine Justitia-Figur steht vor einem Gerichtsgebäude. (Quelle: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nach tödlichen Messerstichen gegen eine Mutter und ihre neun Jahre alte Tochter in Berlin-Marzahn hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für den Nachbarn der Opfer gefordert. Die Anwälte des 34-Jährigen forderten in den Plädoyers am Landgericht am Donnerstag Freispruch. Viele Fragen seien offen geblieben und kein Motiv für ihren Mandanten erkennbar, erklärten sie. Das Gericht will am kommenden Montag (4. April) ein Urteil verkünden.

Der Angeklagte, der wie die Opfer aus Afghanistan stammt, soll die Frau am 29. Februar 2020 gegen Mittag in ihrer im achten Stock gelegenen Wohnung attackiert haben - mit 37 Messerstichen in den Oberkörper und in den Hals. Ihm sei es darum gegangen, "nach Geld und Wertgegenständen suchen zu können", so die Anklage. Die Tochter habe er getötet, um seine Identifizierung als Täter zu verhindern.

Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, aus Habgier und zur Verdeckung einer anderen Straftat habe der Angeklagte seine 38 Jahre alte Nachbarin erstochen und auch eiskalt das Kind getötet. "Das Tatbild ließ auf große Wut schließen", so der Staatsanwalt. Er beantragte neben der Haftstrafe wegen zweifachen Mordes auch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

Der gelernte Kfz-Mechaniker und dreifache Vater wurde knapp einen Monat nach der Tat festgenommen. Durch am Tatort sichergestellte DNA-Spuren war er unter Verdacht geraten. Für die Tatzeit habe der Angeklagte zudem kein Alibi, so der Staatsanwalt. Zudem habe er später in der Haft einem Mitinsassen die Tat gestanden. Der Angeklagte, der viel Geld verspielt habe, sei pleite gewesen. Er habe möglicherweise erfolglos um ein Darlehen gebeten, er habe vielleicht Geld in der Wohnung vermutet.

Die Verteidiger erklärten, es gebe für ihren Mandanten kein Motiv für eine solche Hass- und Wuttat. Die Kinder der Familien seien sich auf dem Spielplatz begegnet. In der Familie ihres Mandanten habe es keine Geldnot gegeben. Die Wohnung der Opfer sei verwüstet worden, doch an drei Stellen habe Geld gelegen, das nach der Tat noch da war. "Das Tatbild wirkt eher wie eine Racheaktion der Organisierten Kriminalität." Der Mann der 38-Jährigen, der in Afghanistan als Sozialarbeiter tätig war, habe sich in seiner Heimat mit dem Organisierten Verbrechen angelegt.

Nachdem die Ermittler "etwas DNA" ihren Mandanten an den Opfern entdeckt hätten, "wurde alles, was nicht passte, passend gemacht", sagte einer der Anwälte. Es sei jedoch fraglich, ob ein Täter das Verbrechen in etwa 40 Minuten begehen konnte. Der oder die Täter hätten in den Zimmern Feuerlöschpulver versprüht, um Spuren zu verwischen. An ihrem Mandanten, der am Nachmittag des Tages viel unterwegs gewesen sei, eingekauft und Geld abgehoben habe, hätten Zeugen kein blaues Pulver wahrgenommen. "Ich glaube, hier sitzt der Falsche auf der Anklagebank", sagte Anwalt Robert Tietze.

Als Nebenkläger nimmt der Ehemann und Vater der Opfer, der 2014 mit seiner Familie aus Afghanistan nach Deutschland gekommen war, am Prozess teil. Er hatte den angeklagten Landsmann am Tattag noch um Hilfe gebeten, als er nach der Arbeit die Wohnungstür nicht aufschließen konnte. Sie hätten einen Schlüsseldienst gerufen, hieß es in dem seit September 2020 laufenden Prozess. Der Vater habe im Badezimmer seine getötete Tochter gefunden und sei zusammengebrochen.

Die Anwältin des Nebenklägers sagte, auch für sie sei das Motiv fragwürdig. Weil ihr Mandant von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist, schließe sie sich dem Antrag des Staatsanwalts an.

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