Berlin Hertha BSC will nicht gegen Zuschauer-Beschränkungen klagen
Fußball-Bundesligist Hertha BSC strebt bislang keine Klage gegen die coronabedingten Zuschauerbeschränkungen an. "Wir waren letzte Woche erst im Senat und haben das auch besprochen. Wir sind in einem guten Dialog", sagte Herthas Geschäftsführer Sport, Fredi Bobic, am Dienstag in Berlin. "Wir haben aber klar hinterlegt, dass wir eine einheitliche Lösung für alle wollen", sagte er. "Wenn jedes Bundesland so sein eigenes Ding macht, ist es Wahnsinn."
Er habe am Samstag im Fernsehen gesehen, wie rund 15.000 Fans das Drittligaspiel des 1. FC Magdeburg gegen den 1. FC Saarbrücken im Stadion verfolgten. Er habe zunächst an eine ältere Aufzeichnung gedacht, weil ihm nicht bewusst war, dass dort so viele Zuschauer und Zuschauerinnen zugelassen waren. Beim Heimspiel zuletzt von Hertha gegen den FC Bayern München hatten 3000 Zuschauer und Zuschauerinnen ins Stadion gedurft.
Die zugelassenen Kapazitäten in den Stadien sollten auf prozentualer Basis geregelt werden, sagte Bobic. Man hoffe, dass dies bei den nächsten Bund-Länder-Beratungen so entschieden werde.
In der Fußball-Bundesliga war der Widerstand gegen die von der Politik verordneten Corona-Regeln zuletzt gewachsen. Nach RB Leipzig wollen nun auch Borussia Dortmund, der 1. FC Köln und Arminia Bielefeld die mit der aktuellen Corona-Schutzverordnung einhergehenden Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern auf dem Wege eines gerichtlichen Eilverfahrens überprüfen lassen. In Sachsen war am Montag angekündigt worden, dass wieder mehr Zuschauer in die Fußballstadion gelassen werden sollen. Bobic sagte, man sei mit den anderen Vereinen im ständigen Austausch und beobachte deren Schritte genau.
Bund und Länder hatten in der vergangenen Corona-Konferenz am 24. Januar beschlossen, dass wegen der Omikron-Variante abgewartet wird mit Öffnungsschritten für Großveranstaltungen - bis zum 9. Februar sollen einheitliche Regeln vereinbart werden. In der Folge wurde allerdings etwa in Bayern bereits die Zulassung von bis zu 10.000 Menschen (maximal 25 Prozent der Gesamtkapazität) erlaubt.