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Neue Corona-Hilfen können beantragt werden


Berlin
Neue Corona-Hilfen können beantragt werden

Von dpa
07.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD)Vergrößern des Bildes
Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) spricht bei einer Pressekonferenz. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Ab sofort können Unternehmen die neue Überbrückungshilfe IV zum Ausgleich für Belastungen durch die Corona-Krise erhalten. Zu begrüßen sei, dass Umsatzeinbrüche aufgrund freiwilliger Schließungen als coronabedingt anerkannt werden, betonte Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) am Freitag in einer Mitteilung. Die Unternehmen könnten somit auch im Januar über die Überbrückungshilfe IV Unterstützung beantragen. Damit sei zumindest eine Abschlagszahlung zeitnah möglich, betonte der Minister.

Bis Ende April können Anträge für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 gestellt werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag in Berlin mitteilte. Man gehe davon aus, dass je nach Pandemieverlauf bis zu 100.000 Unternehmen Anträge stellen könnten. Bereits in den nächsten Wochen würden die ersten Abschlagszahlungen ausgezahlt, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur. Anders als bisher fördert der Bund nicht nur Sach- sondern auch Personalkosten zur Umsetzung der Zutrittsbeschränkungen. "Damit stehen wir den Unternehmen zur Seite, um die Belastungen durch die Pandemie so gut es geht abzumildern", erklärte Finanzminister Christian Lindner (FDP).

Für die Bearbeitung sind den Angaben zufolge die Bewilligungsstellen der Länder zuständig, die Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro je Fördermonat bewilligen könnten. Abschlagszahlungen sind Vorauszahlungen, die später mit den tatsächlich entstandenen wirtschaftlichen Schäden abgeglichen werden.

Antragsberechtigt sind wie bisher Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent, Fixkosten können bis zu 90 Prozent erstattet werden. Darüber hinaus können sie weitere Zuschläge bei einem besonders starken Umsatzrückgang erhalten oder wenn sie auf besondere Weise betroffen sind - wie etwa Schausteller und Händler auf Weihnachtsmärkten oder Feuerwerkshersteller. Auch Unternehmen, die schließen, weil die Zugangsregeln den Betrieb unwirtschaftlich machen, können Überbrückungshilfe erhalten.

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