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Berlin: Bewährungsstrafe wegen Korruption gegen Ex-Senatorin gefordert


Korruptionsverdacht
Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe für Berliner Ex-Senatorin

Von dpa
Aktualisiert am 26.03.2025Lesedauer: 2 Min.
Prozess gegen Ex-Gesundheitssenatorin Kalayci in BerlinVergrößern des Bildes
Berlins Ex-Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (Mitte, SPD): "In 25 Jahren Politik habe ich sehr darauf geachtet, dass alles korrekt abläuft", sagte sie vor Gericht. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-bilder)
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Es geht um die Kosten für eine Hochzeitsfeier – und um eine Werbekampagne. Ex-Senatorin Kalayci und ein Unternehmer weisen die Korruptionsvorwürfe zurück. Die Staatsanwaltschaft überzeugt das nicht.

Im Korruptionsprozess gegen Berlins frühere Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert. Darüber hinaus soll die 58-Jährige eine Geldstrafe von 36.000 Euro (180 Tagessätze je 200 Euro) zahlen. Aus seiner Sicht hätten sich die Vorwürfe der Anklage im Wesentlichen bestätigt, erklärte Staatsanwalt Dorian Dorschfeld am elften Verhandlungstag vor dem Landgericht Berlin.

Nach seiner Überzeugung hat sich Kalayci im Zusammenhang mit ihrer Hochzeitsfeier im Jahr 2019 wegen Bestechlichkeit schuldig gemacht. Beim mitangeklagten Chef einer Werbeagentur geht es um Bestechung, weil dessen Agentur die Hochzeit der Ex-Senatorin geplant und organisiert haben soll, ohne dafür entlohnt worden zu sein. Für den 59-Jährigen beantragte Dorschfeld eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie zusätzlich eine Geldstrafe von 7.500 Euro (150 Tagessätze je 50 Euro).

Kalayci bestreitet Korruptionsvorwurf

Beide haben die Vorwürfe bestritten. Nach ihrer Schilderung wurde die Rechnung aus Versehen nicht gezahlt. Es sei nicht darum gegangen, sich Vorteile zu verschaffen. "In 25 Jahren Politik habe ich sehr darauf geachtet, dass alles korrekt abläuft", betonte Kalayci erneut am Dienstag im Prozess. "Es war zu keinem Zeitpunkt geplant, sie mit kostenlosen Dienstleistungen zu bestechen", erklärte der Agentur-Chef. "Meine Agentur war auf fragwürdige Methoden nicht angewiesen."

Der Staatsanwalt hielt die Darstellungen jedoch nicht für glaubwürdig. Aus seiner Sicht haben die Angeklagten im Prozess versucht, Verantwortlichkeiten abzuschieben auf Mitarbeiter beziehungsweise den Ehepartner. Kalaycis Mann hatte ausgesagt, er habe eine ausstehende Rechnung durch eine hohe berufliche Belastung vergessen und "aus den Augen verloren". Er könne die Schilderungen nicht nachvollziehen, so Dorschfeld. "Es erscheint mir fremd."

Staatsanwalt: Nicht glaubwürdig

Aus seiner Sicht musste Kalayci nicht bezahlen, weil sich der Unternehmer davon versprach, dass er von der Gesundheitsverwaltung den Auftrag für eine Werbekampagne zur Gewinnung von Nachwuchs für die Pflege erhält.

Den Gewinn für Kalayci bezifferte der Staatsanwalt auf 6.263 Euro, im Fall des Unternehmers auf 9.450 Euro. Er beantragte, diese Summen jeweils einzuziehen.

Urteil Anfang April erwartet

Dass er neben der Freiheitsstrafe eine Geldstrafe für dieselbe Tat beantragte, ist eine seltene Kombination. Das Gesetz lässt sie nach Angaben einer Gerichtssprecherin aber zu, wenn der Täter sich durch sein Handeln bereichert oder dies versucht hat und es die wirtschaftlichen Verhältnisse zulassen.

Der Prozess soll am 4. April mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt werden. Auch ein Urteil wird an dem Tag erwartet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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