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Flughafen BER: Streik – keine Flüge am Montag in Berlin


Arbeitsniederlegung
Warnstreik am BER läuft: Alle Flüge fallen aus

Von t-online, kme

Aktualisiert am 10.03.2025Lesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250310-935-485467Vergrößern des Bildes
Flughafen Berlin-Brandenburg (Archivbild): Am Montag wird gestreikt. (Quelle: Carsten Koall/dpa)
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Am Flughafen Berlin-Brandenburg wird gestreikt. Alle Ankünfte und Abflüge fallen aus –67.000 Passagiere sind betroffen.

Am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) ist am Montagmorgen der Warnstreik der Bodenverkehrsdienstleister angelaufen. Die Beschäftigten legten gegen 3.30 Uhr die Arbeit nieder, wie Gewerkschaftssekretär Enrico Rümker am frühen Morgen der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Der Flugbetrieb ist vollständig eingestellt. "Sämtliche geplanten Abflüge und Ankünfte werden von den Streiks betroffen sein und können daher nicht stattfinden", teilte der BER mit. Nach Angaben eines Sprechers sind je 246 Ankünfte und Abflüge sowie 67.000 Passagiere betroffen. Der Flugbetrieb soll zum Betriebsstart am Dienstag wieder aufgenommen werden. Um 9 Uhr am Montag soll auf dem Willy-Brandt-Platz am BER eine Streikkundgebung mit anschließender Demonstration stattfinden, teilte Verdi mit.

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Verdi fordert mehr Geld und drei freie Tage

Hintergrund ist der Tarifstreit mit Bund und Kommunen, in dem Mitte März die nächste Verhandlungsrunde ansteht. Bei den einstmals kommunalen Flughafenbetreibern wird noch ein größerer Teil des Personals nach den Tarifregeln des öffentlichen Diensts beschäftigt. Auch für die Bodenverkehrsdienste wird parallel ein Branchentarifvertrag verhandelt. Zuletzt haben Beschäftigte in Kranken- und Pflegeheimen sowie in Kindergärten und anderen sozialen Einrichtungen gestreikt.

Verdi fordert in der Tarifrunde von Bund und Kommunen 2025 ein Volumen von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich für Entgelterhöhungen und höhere Zuschläge für besonders belastende Tätigkeiten. Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 200 Euro monatlich angehoben werden. Zudem verlangt die Gewerkschaft drei zusätzliche freie Tage für die Beschäftigten.

Die Arbeitgeber haben diese Forderungen als nicht finanzierbar zurückgewiesen. Die Tarifverhandlungen werden am 14. bis 16. März in Potsdam fortgesetzt.

Flugausfall am BER: Diese Rechte haben Reisende

Der Flughafen rät betroffenen Fluggästen, sich bei ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reiseveranstalter über die Möglichkeit zu Umbuchungen und alternativen Reisemöglichkeiten zu informieren. Über die Stornierung eines Fluges entscheide immer die jeweilige Fluggesellschaft, hieß es vom BER. Beim Ausfall eines selbst gebuchten Fluges sollten sich Reisende direkt an ihre Fluggesellschaft wenden. Wer einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, sollte sich an den Reiseveranstalter wenden.

Der BER weist darauf hin, dass die Fluggesellschaften im Falle eines Streiks verpflichtet seien, Reisegästen einen Ersatzflug oder eine alternative Transportmöglichkeit anzubieten, zum Beispiel per Bahn oder Bus. Fluggäste könnten auch vom Vertrag zurücktreten und sich den Ticketpreis erstatten lassen. Bei Pauschalreisen sei der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich um eine alternative Beförderung zu kümmern. Er trage auch etwaige Kosten, die durch eine verspätete Anreise entstehen. Ab einer Verspätung von fünf Stunden haben Reisende zudem Anspruch auf eine Preisminderung.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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