Wegen Ausschluss von Skifahrt 13-Jähriger zieht gegen seine Schule vor Gericht

Ein Achtklässler befeuert einen Brand in der Schulumkleide. Daraufhin wird ihm die Mitreise bei der Skifahrt verwehrt. Der Fall landet vor Gericht.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Mittwoch über einen Fall entschieden, bei dem ein 13-Jähriger wegen seines vorigen Vergehens von der anstehenden Skifahrt nach Österreich ausgeschlossen wird. Im Eilverfahren hat das Gericht nun einen Beschluss gefasst.
Im September 2024 hat sich ein Achtklässler während der Unterrichtszeit im Duschbereich einer Umkleide der Jungen an einem Feuer beteiligt. Er soll in das von zwei anderen Jungen entfachte Feuer weiteres Papier geworfen haben, was zu einer "nicht unerheblichen Rauchentwicklung" führte, so das Verwaltungsgericht. Daraufhin habe die Klassenkonferenz noch im vergangenen September entschieden, den Schüler von der Skireise auszuschließen.
Entscheidung der Schule rechtmäßig
Die Skifahrt der achten Jahrgangsstufe beginnt am Sonntag (9. März) und geht für 13 Tage nach Österreich. Ihn von dieser Reise auszuschließen, fand der 13-jährige Antragssteller unverhältnismäßig und klagte deswegen vor Gericht. Da sein Fehlverhalten bei Beginn der Skifahrt fünf Monate zurückliege und ein zeitlicher Zusammenhang dann nicht mehr gegeben sei, wolle der Junge von der Fahrt nicht ausgeschlossen werden. Auch sei er nicht der Haupttäter bei der Brandstiftung gewesen.
Dieser Auffassung des 13-Jährigen folgte das Gericht nicht – die Entscheidung der Schule, den Jungen von der Skireise auszuschließen, ist also rechtmäßig. Einerseits ging mit der Brandstiftung eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben anderer einher. Sie beeinträchtige die Unterrichts- und Erziehungsarbeit erheblich. Andererseits seien die Lehrkräfte auf der Skireise mit circa 130 Teilnehmenden darauf angewiesen, dass die Schüler die Anweisungen der Lehrkräfte befolgen, damit sie die Sicherheit für alle gewährleisten können.
Mitschüler hatten Verweis erhalten
Wie das Gericht seinen Beschluss weiter begründet, sei die Schule zu Recht davon ausgegangen, dass das Verhalten des 13-Jährigen die Annahme rechtfertige, dass er "den reibungslosen Verlauf der Reise gefährden könne". Seine beiden Mitschüler, die auch an dem Feuer beteiligt waren, hatten im Gegensatz zu dem Antragsteller nur einen Verweis erhalten. Ein Vergleich mit ihnen sei allerdings nicht angebracht, so das Gericht, da der 13-Jährige, anders als seine Mitschüler, in der Vergangenheit schon wiederholtes Fehlverhalten gezeigt habe.
Seit Herbst 2022 sei er an verschiedenen Vorfällen beteiligt gewesen, unter anderem war er mit körperlich und verbal übergriffigen Verhalten gegenüber Mitschülern und Schulpersonal auffällig geworden. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde eingelegt werden.