Polizei sieht keine Straftat Rassistische Gesänge auf Party – Tennis-Club reagiert

"Ausländer-raus"-Rufe auf einer Party in Grunewald: Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen, nun reagiert auch der betroffene Tennis-Club.
Nach den rassistischen Gesängen auf einer Party beim Tennis-Club 1899 Blau-Weiß in Berlin-Grunewald hat sich der Verein geäußert. In einer Stellungnahme gibt dieser an, die Veranstaltung weder organisiert noch durchgeführt zu haben. Der Club sei in keiner Weise in den Ablauf und den Ticketverkauf involviert gewesen und habe auch wirtschaftlich nicht von der Party profitiert. Die Räumlichkeiten seien einer Einzelperson zur Verfügung gestellt worden. Lediglich die Einladung sei durch das Büro des Clubs an die Mitglieder versandt worden.
Die Party hatte am vergangenen Samstag stattgefunden. In einem kurzen Videoclip, der offenbar von Instagram stammt und der "Bild" vorliegt, sind tanzende Menschen zu sehen, die mehrfach "Ausländer raus" rufen.
Tennis-Club äußert sich: "Verurteilen den Vorfall aufs Schärfste"
"Trotzdem nehmen wir diesen Vorfall äußerst ernst und verurteilen ihn aufs Schärfste", teilt der Tennis-Club weiter mit. Man stehe für Weltoffenheit, Respekt und ein friedliches Miteinander. "Diskriminierung, Extremismus und Hass haben bei uns keinen Platz." Ein Vorfall wie dieser habe in der über 125-jährigen Geschichte des Clubs noch nie stattgefunden.
Der Anwalt des Tennis-Clubs sagte der RBB-Abendschau, die Gesänge seien vermutlich von einer Gruppe von fünf bis sechs Jugendlichen gekommen. Sie seien als Neuntklässler identifiziert worden, die Schule sei dem Tennis-Club bekannt. Andere Menschen hätten die Gruppe aufgefordert, diese Slogans nicht zu singen.
Polizei sieht nach ersten Ermittlungen keinen Strafbestand
Der Club habe interne Maßnahmen eingeleitet, teilte er weiter mit. Sollten sich Mitglieder des Vereins am Vorfall beteiligt haben, "werden gegen diese satzungsgemäße Maßnahmen ergriffen, bis hin zum möglichen Vereinsausschluss". Zudem wolle man in Zukunft alle Veranstaltungen, bei denen Mitglieder mit Gästen feiern, "nach strengen Kriterien beurteilen und erheblich einschränken".
Außerdem habe der Verein Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Nach jetzigem Kenntnisstand und aktueller Einschätzung handele es sich nicht um Straftaten, so eine Polizeisprecherin. Sie sagte, die Gesänge wären dann strafbar, wenn es weitere Begleitumstände gegeben hätte, Nazi-Symbole oder direktes Adressieren der Slogans an Menschen. Das habe sich auch aus der Bewertung des ähnlichen Vorfalls im vergangenen Jahr in einer Bar auf Sylt ergeben. Eine endgültige strafrechtliche Einordnung des Vorfalls müsse aber die Berliner Staatsanwaltschaft vornehmen.
- tc1899: Informationen zum Vorfall bei der Veranstaltung am 1. März 2025
- t-online.de: "Rassistische Gesänge bei Berliner Tennisclub – Polizei ermittelt"
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa