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Brandenburg: Terrorverdächtiger Jugendlicher wieder frei


Festnahme in Brandenburg
Terrorverdacht: Jugendlicher wieder frei

Von dpa, yer

02.01.2025Lesedauer: 1 Min.
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Polizist in Brandenburg (Symbolbild): Der Zugriff in Zossen erfolgte am ersten Weihnachtsfeiertag. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur)
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An Weihnachten wurde in Brandenburg ein Jugendlicher verhaftet, der einen Anschlag geplant haben soll. Nun ist er wieder frei.

Nach der Festnahme eines Jugendlichen in Zossen in Brandenburg wegen eines mutmaßlichen Anschlagsplans an Weihnachten ist der Verdächtige aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. Nach richterlicher Entscheidung sei der Jugendliche am Mittwochnachmittag entlassen worden und somit wieder auf freiem Fuß, erklärte eine Sprecherin der Polizei. Es seien zum aktuellen Zeitpunkt keine hinreichenden Anhaltspunkte gewonnen worden, die eine weitere Ingewahrsamnahme begründen würden.

Der Staatsschutz des brandenburgischen Landeskriminalamtes ermittelt in dem Fall. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hielt sich mit Informationen zum Verdächtigen bedeckt. "Weitergehende Auskünfte zur Person oder Sache werden daher nicht erteilt, wofür ich um Ihr Verständnis bitte", sagte ein Sprecher der Behörde.

Festnahme kurz nach Weihnachten

Am ersten Weihnachtsfeiertag wurde der Jugendliche südlich von Berlin, im brandenburgischen Zossen im Kreis Teltow-Fläming, festgenommen.

Es gab nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hinweise auf eine mutmaßlich politisch motivierte Anschlagsplanung in der Weihnachtszeit. Bei einer Durchsuchung am ersten Weihnachtsfeiertag waren in Zossen mehrere Spezialkräfte der Polizei im Einsatz.

Laut einem Bericht des RBB soll der Tatverdächtige 15 Jahre alt sein und über den Messengerdienst Telegram Kontakt zu Personen gehabt haben, die dem sogenannten Islamischen Staat (IS) angehören könnten. Das Ziel eines möglichen Anschlags sei demnach eine Kirche in Berlin gewesen.

Der Jugendliche kam nach der Festnahme in Präventiv-Gewahrsam, um eine Straftat zu verhindern. Nach dem brandenburgischen Polizeigesetz ist die Ingewahrsamnahme zur Abwehr von Gefahren des Terrorismus für zwei Wochen möglich und kann noch einmal verlängert werden.

Verwendete Quellen
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