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Berlin: Festgenommene Person ist nicht RAF-Terrorist Burkhard Garweg


Laut Staatsanwaltschaft
Festnahme in Spandau: Überprüfte Person ist nicht RAF-Terrorist

Von dpa, nhe

Aktualisiert am 14.08.2024Lesedauer: 1 Min.
Ein ICE am Bahnhof Berlin-Spandau (Archivbild): Am Abend wurde dort ein Mann festgenommen, dabei handelt es sich nicht um einen gesuchten RAF-Terroristen.Vergrößern des BildesEin ICE am Bahnhof Berlin-Spandau (Archivbild): Am Abend wurde dort ein Mann festgenommen, dabei handelt es sich nicht um einen gesuchten RAF-Terroristen. (Quelle: IMAGO/Jochen Eckel)

In einem Medienbericht hieß es, der RAF-Terrorist Burkhard Garweg sei in der Hauptstadt festgenommen worden. Nun dementiert die Staatsanwaltschaft.

Die am Bahnhof Berlin-Spandau vorläufig festgenommene Person ist kein gesuchter Ex-RAF-Terrorist. "Die Überprüfungen haben ergeben, dass es sich um keinen Gesuchten handelt", sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Verden der Deutschen Presse-Agentur. Die Freilassung des Mannes sei angeordnet. Zuvor hatte es bei der "Bild" geheißen, dass es sich bei der festgenommenen Person um den gesuchten Burkhard Garweg handelte. Dies stellt sich nun als Falschmeldung heraus.

Der Mensch war nach Angaben der Ermittler am Dienstagabend nach einem Zeugenhinweis an dem Bahnhof kontrolliert und anschließend in Gewahrsam genommen worden. Die Bundespolizei Berlin hatte lediglich bestätigt, dass gegen 21 Uhr ein Mann vorläufig festgenommen wurde. Eine Sprecherin des Landeskriminalamtes Niedersachsen bestätigte ebenfalls eine Festnahme, die in Zusammenhang mit Garweg und dem ebenfalls gesuchten RAF-Kollegen Ernst-Volker Staub stehe.

RAF in Deutschland: Haftbefehle gegen Staub und Garweg

Die RAF war über Jahrzehnte der Inbegriff von Terror und Mord in Deutschland. 1998 erklärte sie sich für aufgelöst. In der aktiven Terror-Zeit der dritten Generation wurden der damalige Deutsche-Bank-Chef Alfred Herrhausen (1989) und Treuhand-Chef Detlev Karsten Rohwedder (1991) ermordet.

Gegen Daniela Klette – die im Februar in Berlin festgenommen worden war –, Staub und Garweg bestehen Haftbefehle wegen des Verdachts der Beteiligung an Terroranschlägen. Sie wurden beziehungsweise werden auch wegen mehrerer Raubüberfälle gesucht. Zwischen 1999 und 2016 sollen sie Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen überfallen haben. Ihnen wird zudem versuchter Mord vorgeworfen, weil sie bei den Überfällen geschossen haben sollen.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagenturen dpa und afp
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