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Landgericht Berlin: Vater beging "verheerende" Taten – Urteil verkündet


Eigenes Baby unter den Opfern
Berliner Vater begeht "verheerende" Taten – Urteil verkündet

Von t-online
Aktualisiert am 09.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Eingangstür am Landgericht Berlin (Archivfoto): Hier ist am Montag ein Mann verurteilt worden.Vergrößern des BildesTür am Landgericht Berlin (Archivfoto): Hier ist am Montag ein Mann verurteilt worden. (Quelle: IMAGO/Sebastian Räppold/Matthias Koch/imago)

Ein Berliner Familienvater ist zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Was die Anklage dem 40-Jährigen genau vorgeworfen hatte.

Ein Berliner ist am Dienstag vom Landgericht der Hauptstadt zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte zuvor gestanden, sein eigenes Baby sowie drei kleine Mädchen aus befreundeten Familien sexuell missbraucht zu haben. Das Gericht sah insgesamt 42 Taten als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Missbrauchs von Schutzbefohlenen.

Die Opfer waren zum Tatzeitpunkt zwischen einem Monat und neun Jahren alt. Laut Anklage erstreckte sich der Tatzeitraum von 2007 bis 2023. Der Täter nutzte dabei Betreuungssituationen aus, um die Kinder zu missbrauchen. Besonders erschütternd: Seine eigene Tochter war bei der ersten Tat erst knapp einen Monat alt.

US-Organisation war dem Mann auf die Spur gekommen

"Die Folgen der Taten sind für Opfer und Angehörige verheerend", betonte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Ein Gutachter diagnostizierte bei dem Angeklagten Pädophilie.

Der Fall kam durch einen Hinweis des "National Center for Missing and Exploited Children" ins Rollen. Die US-amerikanische Organisation meldete den Verdacht auf Kinderpornografie an deutsche Ermittler. Nach einer Hausdurchsuchung im November 2023 weiteten sich die Ermittlungen auf Kindesmissbrauch aus. Seitdem befand sich der Mann in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von elf Jahren gefordert, während die Verteidigung auf fünf Jahre plädierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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