Vertrag doch nicht sittenwidrig Teilsieg für gefeuerte RBB-Direktorin vor Gericht
Die Kündigung einer ehemaligen RBB-Direktorin war laut Landesarbeitsgericht rechtens. Trotzdem spricht das Gericht ihr einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung zu.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigungsschutzklage einer ehemaligen Juristischen Direktorin des RBB abgewiesen. Trotzdem kann die Direktorin das Urteil als Teilerfolg sehen. Denn anders als die vorherige Instanz sah das Landesarbeitsgericht ihren Dienstvertrag mit dem RBB nicht als sittenwidrig an. Außerdem bleibe ihr Anspruch auf betriebliche Altersversorgung nach Renteneintritt bestehen – trotz der fristlosen Kündigung. Das teilte das Gericht am Dienstag mit.
In erster Instanz hatte das Berliner Arbeitsgericht noch geurteilt, dass der Dienstvertrag sittenwidrig gewesen sei, da die Regelungen zu einem Ruhegeld in Millionenhöhe "ein grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung" darstellten. Das Landesarbeitsgericht hingegen sieht die vereinbarte Zahlung eines Übergangsgeldes zwischen Vertragsende und Rente nicht als grundsätzlich zu beanstanden an. Denn der RBB habe es in der Hand gehabt, den Vertrag zu verlängern und damit kein Übergangsgeld zahlen zu müssen.
Gericht sieht schwere Pflichtverletzungen
Die fristlose Kündigung an sich sah das Gericht als gerechtfertigt an. Die Juristische Direktorin habe ihre Pflichten so schwer verletzt, dass diese auch ohne vorherige Abmahnung möglich gewesen sei, heißt es in der Pressemitteilung. Sie habe etwa die damalige Intendantin Patricia Schlesinger bei Vertragsgestaltungen nicht auf rechtliche Risiken hingewiesen. Die Direktorin hatte unter anderem an einem Vertrag mit einem Geschäftsführer einer RBB-Tochter mitgewirkt, in dem dieser eine mehrjährige bezahlte Freistellung mit einem Gesamtvolumen von knapp 880.000 Euro erhalten hatte.
Mit einer sogenannten Widerklage hatte der RBB versucht, Geld von der Ex-Mitarbeiterin zurückzubekommen. Wie in erster Instanz entschied das Gericht wieder, dass sie die erhaltene Zulage für den ARD-Vorsitz zurückzahlen muss, nicht aber bereits erhaltene Familienzulagen. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu.
Im Sommer 2022 stürzte der ARD-Sender RBB in eine tiefe Krise, es ging um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung. Im Zentrum der Kritik stand die damalige Intendantin Patricia Schlesinger, die fristlos entlassen wurde. Schlesinger hatte Vorwürfe zurückgewiesen, auch zwischen ihr und dem RBB kommt es bald zu einem Prozess.
- berlin.de: Pressemitteilung des Berliner Arbeitsgerichts vom 2. Juli 2024
- Eigene Berichterstattung zum Thema