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Berlin: Elfjährige und Oma getötet | Mutter zu Haft verurteilt


Abschiedsbriefe schon verfasst
Tochter und Mutter getötet: 42-Jährige zu Haft verurteilt

Von dpa, ChD

Aktualisiert am 25.06.2024Lesedauer: 2 Min.
Prozess nach Tod einer Elfjährigen und ihrer GroßmutterVergrößern des Bildes
Eine Frau sitzt im Kriminalgericht Moabit auf einer Bank in einem Gerichtssaal. (Quelle: Paul Zinken/dpa/dpa-bilder)
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Im Herbst brachte eine Frau ihre elfjährige Tochter und deren Großmutter um. Am Dienstag hat das Landgericht ein Urteil über die 42-Jährige gefällt.

Gewaltsam sind eine Elfjährige und ihre Großmutter im vergangenen Herbst getötet worden. Die Mutter des Mädchens wurde am Dienstag zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Berliner Landgericht sprach die 42-Jährige des Totschlags sowie der Tötung auf Verlangen schuldig. Der mitangeklagte Großvater des Kindes wurde zu sechs Jahren Haft wegen der Beihilfe zum Totschlag verurteilt.

Die Tat könne "nur als schrecklich bezeichnet werden", sagte der Vorsitzende Richter Gregor Herb. Das Kind sei derart beeinflusst worden, dass es letztlich der Mutter die Arme hinstreckte und die Schnitte hinnahm. Der Großvater sei an der Verabredung zu dem gemeinsamen Suizid beteiligt gewesen. Die 42-Jährige hatte am 13. Oktober 2023 erst ihre Tochter, dann ihre Mutter mit einem Messer umgebracht. Die 68-jährige Großmutter habe ausdrücklich darum gebeten.

Mit dem Urteil ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte vier Jahre und drei Monate beziehungsweise drei Jahre Haft beantragt. Die Verteidigerin der 42-Jährigen stellte keinen konkreten Antrag. Die 42-Jährige sei ein "Werkzeug" ihrer psychisch kranken Mutter gewesen, so die Anwältin. Für den 71-jährigen Großvater des Kindes hatten die Verteidigerinnen auf Freispruch plädiert.

Angeklagte und ihre Mutter mit psychischen Problemen

Die Angeklagte und ihre 68-jährige Mutter, zwei Frauen mit psychischen Problemen, hätten in einem "symbiotischen, nicht mehr als gesund zu bezeichnenden Verhältnis" gelebt. Die Angeklagte habe das auch auf ihre Tochter übertragen.

Die 68-Jährige habe seit Jahren mit dem Gedanken gespielt, sich das Leben zu nehmen "und ins Jenseits überzugehen, an das sie glaubten". Für die elfjährige Tochter habe das nicht gegolten. "Die lebensbrechende Beeinflussung hat viel früher begonnen", so der Vorsitzende Richter. Wegen einer Persönlichkeitsstörung sei die Angeklagte zum Tatzeitpunkt in ihrer Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen.

Die Mutter und der Großvater des Kindes waren selbst schwer verletzt aufgefunden worden. Von allen vier Familienmitgliedern wurden Abschiedsbriefe gefunden. In den Schreiben war von Zukunftsangst die Rede. Das Mädchen hatte auch einer Freundin einen Brief geschrieben, in dem es hieß: "Ich bin mit Mama in den Himmel gegangen. Wir fühlen uns hier nicht mehr sicher." Im Himmel würde es "viele Katzen" und Geschenke geben.

Die deutsche Familie lebte zurückgezogen. Die Staatsanwaltschaft hatte bei der Anklageerhebung mitgeteilt, die Familie habe sehr "bibeltreu und pietistisch" gelebt. Dabei soll ihr Glaube "auch spirituell-esoterische Züge" angenommen haben. Von der gesellschaftlichen Entwicklung habe sich die Familie immer überforderter gezeigt. Die Mutter hatte im Prozess gesagt, dass es für sie "die schmerzlichste und größte Strafe" sei, von ihrer Tochter und ihrer Mutter getrennt zu sein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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