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Berlin Tempelhof-Schöneberg: Gedenkfeier für einsam Verstorbene des Bezirks


Einsam Verstorbene
Berlin: Bezirksamt und Kirchenkreis richten Gedenkfeier aus

Von t-online, fsa

31.10.2023Lesedauer: 2 Min.
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"Wiedersehen" steht auf einem Grabstein auf einem Friedhof: Berlin will einsam Verstorbenen einen würdevollen Abschied bereiten (Symbolbild). (Quelle: Felix Kästle/dpa/Illustration/dpa)
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Dutzende Menschen sind im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg in Einsamkeit verstorben. Bald wird es für sie eine Feierstunde geben.

285 Menschen sind in den vergangenen 12 Monaten im Bezirk Tempelhof-Schöneberg als einsam Verstorbene registriert worden. Laut einer Pressemitteilung des zuständigen Bezirksamts hatten bei den Verstorbenen keine Angehörigen ermittelt werden können. Sie seien deshalb auf Veranlassung des Gesundheitsamtes ordnungsbehördlich bestattet worden. Der Bezirk und der Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg wollen dieser Menschen in einer Feierstunde gedenken und ihre Namen verlesen.

"Wir beobachten mit großer Sorge die wachsende Zahl der Menschen, die am Ende ihres Lebens einsam sind, die keine sozialen Kontakte mehr pflegen, die keiner Gruppe angehören und schließlich so allein zurückbleiben, dass sogar ihr Tod erst spät bemerkt wird", sagt Oliver Schworck (SPD), Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit.

Diese Menschen wolle das Bezirksamt mit der Gedenkfeier und einem gemeinsamen würdevollen Abschied in die Mitte der Gesellschaft zurückholen, so Schworck.

Interessierte können teilnehmen

Die stellvertretende Superintendentin des Kirchenkreises Tempelhof-Schöneberg, Juliane Göwecke, lädt Interessierte ein, an der Gedenkfeier teilzunehmen; eine Anmeldung dafür ist nicht erfoderlich. Diese soll am Donnerstag, dem 23. November 2023, in der Apostel-Paulus-Kirche stattfinden.

"Wir erinnern uns in einer öffentlichen Gedenkstunde an einsam Verstorbene. Kein Mensch verlässt diese Welt ohne eine Lebensgeschichte. Auch wenn wir heute oft nur ihre Namen kennen, hatten diese Menschen ihren Platz", fügt Göwecke hinzu.

Eine Liste der einsam verstorbenen Personen wird aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht. Wenn Verstorbene keine Angehörigen haben oder diese nicht in der Lage sind, die Beerdigung zu bezahlen, wird eine Bestattung im Rahmen des Ordnungsrechts notwendig. Sie wird von Amts wegen angeordnet. In solchen Fällen gehen die Kosten zu Lasten der Kommune.

Verwendete Quellen
  • berlin.de: "Würdevoller Abschied für einsam Verstorbene"
  • berlin.de: "Bestattung - Durchführung - Ordnungsbehördliche Bestattung"
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