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War es Mord? Tötung von Frau in Wehrmachtsbunker muss neu verhandelt werden


War es doch Mord?
Tötung von Frau in Wehrmachtsbunker muss neu verhandelt werden

Von afp
22.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Blutiges Messer in einer Hand (Symbolbild): Ein Mann hatte in einem Bunker seine Exfreundin erstochen.Vergrößern des Bildes
Blutiges Messer in einer Hand (Symbolbild): Ein Mann hatte in einem Bunker seine Exfreundin erstochen. (Quelle: 54° / Christian Deutzmann/imago images)
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Ein Brandenburger ersticht seine Ex-Freundin in einem früheren Wehrmachtsbunker. Mehr als anderthalb Jahre später muss das Landgericht Neuruppin neu verhandeln.

Mehr als anderthalb Jahre nachdem ein Brandenburger seine Ex-Freundin in einem früheren Wehrmachtsbunker erstochen haben soll, muss das Landgericht Neuruppin neu über den Fall verhandeln.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil wegen einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung auf, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte die Frau im Juli 2021 getötet hatte, weil er keine andere Möglichkeit sah, die Beziehung zu beenden.

Frau in den Bunker gelockt

Heimtücke stellte es dabei nicht fest und verurteilte den Mann im Februar 2022 wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerin legten Revision beim BGH ein – sie wollen schlussendlich eine Verurteilung wegen Mords erreichen. Die Revision hatte nun Erfolg.

Das Landgericht habe viele gewichtige Indizien nicht berücksichtigt, erklärte der BGH. Diese könnten aber dafür sprechen, dass der Angeklagte die arglose Frau in den abgeschiedenen Bunker am Grabowsee bei Oranienburg gelockt habe, um sie dort unter Ausnutzung stark eingeschränkter Verteidigungsmöglichkeiten zu töten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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