Mordversuch Versuchter Stoß aus fahrender S-Bahn: Haft
Nach einer Attacke gegen einen Fahrgast in einer S-Bahn ist ein 31-jähriger Mann des versuchten Mordes schuldig gesprochen worden. Dreieinhalb Jahre Haft verhängte das Berliner Landgericht am Donnerstag. Grundlos habe der Angeklagte einen 61-Jährigen geschlagen. Als das Opfer aus Versehen statt der Notbremse die Notentriegelung der Zugtür betätigt hatte, habe sich der Angeklagte erneut auf den Mann gestürzt. An das Opfer soll der 31-Jährige 1200 Euro zahlen. Zudem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
"Er war im Begriff, den Geschädigten aus der geöffneten Tür zu schieben oder zu werfen – bei annähernd voller Fahrt", sagte die Vorsitzende Richterin. Dabei habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen, dass das Opfer zu Tode kommen könnte. Ein 83 Jahre alter Senior, mit dem der 61-Jährige auf dem Weg in ein Museum war, habe bei dem Geschehen im August 2021 in einer Bahn der Linie S1 eingegriffen und den Angeklagten nach hinten gezogen.
Der angeklagte Bauhelfer aus dem Landkreis Oberhavel in Brandenburg sei "alkoholisiert und überaus aggressiv gestimmt gewesen", hieß es. Er habe auf einen Anlass gewartet, sich abzureagieren. Zunächst habe der 61-Jährige den im Gang liegenden Hund sowie die ausgestreckten Beine des 31-Jährigen übersteigen müssen. Weil es zu einer Berührung gekommen sei und der andere Fahrgast sich beschwert habe, habe sich der Angeklagte provoziert gefühlt.
"Er folgte dem Mann und schlug wort- und anlasslos auf ihn ein", sagte die Richterin. Dieser habe sich zu einer Tür begeben, um die Notbremse zu ziehen, habe aber die Notentriegelung betätigt.
Der 61-Jährige hatte im Prozess Todesangst geschildert. "Ich hing an der geöffneten Tür, spürte Fahrtwind, sah ins Gleisbett", so der herzkranke Mann. Der Angeklagte hatte über seinen Anwalt zugegeben, grundlos mit Fäusten auf den 61-Jährigen eingeschlagen zu haben. Er bestreite aber, dass er den Mann aus der fahrenden Bahn habe schubsen wollen, sagte der Verteidiger.
Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre und zehn Monate Haft wegen versuchten Mordes verlangt. Der Anwalt plädierte auf ein Jahr Haft wegen Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.