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Aachen: Realschullehrer will mehr Geld für Cocktailkurse – Gericht urteilt


Ist das Mixen von Drinks auch Unterricht?
Realschullehrer will mehr Geld für Cocktailkurse – abgelehnt

Von t-online
03.02.2025Lesedauer: 1 Min.
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Das Mixen von Cocktails ist mitunter kompliziert und erfordert Fachwissen (Symbolbild): Deswegen wollte ein Realschullehrer, der entsprechende Kurse anbot, seine Besoldung anpassen. (Quelle: IMAGO/Ales)
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Sollte ein Lehrer, der Schülern das Herstellen von Cocktails beibringt, mehr Geld bekommen? Ein Realschullehrer aus der Städteregion findet: ja. Das Gericht urteilt: nein.

Ein verbeamteter Realschullehrer aus der Städteregion Aachen hat keinen Anspruch auf eine höhere Besoldung, weil er vor seiner schulischen Tätigkeit Cocktailkurse gegeben hat. Das Verwaltungsgericht Aachen hat jetzt seine Klage auf Anerkennung dieser Vordienstzeiten abgewiesen.

Nach Auffassung des Gerichts sei das Mixen der Getränke und Vermitteln von Cocktailwissen nicht mit dem Unterrichten an einer Realschule vergleichbar. Insbesondere habe der Lehrer in seiner früheren Tätigkeit nicht mit Minderjährigen gearbeitet, sondern vor allem Schulungen für Mitarbeiter aus dem Hotel- und Gastronomiegewerbe angeboten. Zudem seien die Anforderungen an die Erstellung eines Cocktailkurses nicht mit der Ausarbeitung eines differenzierten Lehrplans für Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 gleichzusetzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Lehrer kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster entscheiden würde.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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