Zum Schutz der historischen Altstadt Die Stadt Aachen erlässt Feuerwerksverbot
Die Stadt Aachen hat ein Feuerwerksverbot für die historische Altstadt für Silvester 2024/2025 erlassen. Die Regelungen gelten in diesem Jahr.
Die Stadt Aachen hat für Silvester 2024 erneut ein Feuerwerksverbot für die Innenstadt ausgesprochen. Das Verbot umfasst das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Das Verbot gilt für den Grabenring sowie den Theaterplatz. In diesem Bereich befinden sich zahlreiche historisch, religiös und kulturell bedeutsame Gebäude, die durch Feuerwerk besonders brandgefährdet sind. Bereits 2010 hatte eine Silvesterrakete einen Brand in der Nikolauskirche verursacht, bei dem der historische Hochaltar beschädigt wurde.
Kein Abbrennen und auch kein Mitführen von Feuerwerk
Um solche Vorfälle zu verhindern, gilt das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern für den Zeitraum ab dem 31. Dezember 2024, 0 Uhr, bis zum 1. Januar 2025, 24 Uhr. Nicht mitführen darf man Feuerwerkskörper in dem genannten Bereich ab dem 31. Dezember 2024 18 Uhr bis zum 1. Januar 2025 24 Uhr.
Überdies erinnert die Stadt an die allgemeine Vorschrift, nach der Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und anderen brandempfindlichen Gebäuden untersagt ist. Besonders brandempfindliche Gebäude stünden zudem nicht nur in Aachens Innenstadt, sondern auch in Stadtteilen wie Kornelimünster und Burtscheid.
- Mitteilung der Stadt (per Mail)