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Aachen: Polizeilich gesuchter Mann hat eine Panne


Gefängnis bleibt ihm erspart
Auf eine Panne auf der Autobahn folgt der Haftbefehl

Von t-online
02.10.2024Lesedauer: 2 Min.
Fahrzeugkontrolle (Symbolbild): Gleich zwei Personen, gegen die ein Haftbefehl vorlag, hielt die Polizei am Dienstag auf der Aachener Autonbahn an.Vergrößern des Bildes
Fahrzeugkontrolle (Symbolbild): Gleich zwei Personen, gegen die ein Haftbefehl vorlag, hielt die Polizei am Dienstag auf der Aachener Autonbahn an. (Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin)
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Innerhalb einer Stunde stellten Bundespolizisten in Aachen zwei Haftbefehle gegen Reisende fest. Beide Personen konnten ihre Geldstrafen begleichen und einer Haftstrafe entgehen.

Am Dienstag konnte die Bundespolizei Aachen innerhalb von nur einer Stunde zwei Haftbefehle vollstrecken, die von den Staatsanwaltschaften in Koblenz und Karlsruhe ausgestellt worden waren.

Der erste Fall ereignete sich auf der Autobahn A4 bei Aachen: Ein 42-Jähriger blieb mit mehreren Personen aufgrund einer Autopanne auf dem Seitenstreifen der Auffahrt Aachen Zentrum in Richtung Niederlande stehen. Die eingesetzten Beamten sicherten die Pannenstelle mit ihrem Streifenwagen ab und entschieden sich aufgrund der auffälligen Situation, die Personen zu kontrollieren.

Zwei Haftbefehle liegen vor

Bei der Überprüfung des Mannes stellten sie fest, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Zudem bestand für ihn ein Fahrverbot in Deutschland. Da vor Ort nicht geklärt werden konnte, wer das Fahrzeug geführt hatte, blieb es bei der Beschlagnahmung seines Führerscheins, der zur Einziehung ausgeschrieben war. Der Mann wurde zur weiteren Bearbeitung zur Polizeiwache in Eschweiler gebracht. Da er die geforderte Geldstrafe von 520 Euro begleichen konnte, blieb ihm eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe erspart. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.

Nur eine Stunde zuvor hatten die Beamten der Bundespolizei an der Ausfahrt Aachen-Brand auf der Triererstraße eine 27-jährige Frau kontrolliert. Auch gegen sie lag ein Haftbefehl vor, ausgestellt von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz. Die Frau musste eine Geldstrafe von über 510 Euro zahlen oder ersatzweise eine 44-tägige Haftstrafe antreten. Da sie die Geldstrafe sofort begleichen konnte, blieb auch ihr die Inhaftierung erspart, und sie konnte ihre Reise fortsetzen.

Verwendete Quellen
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