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Rechnungshof: EU-Politik lässt wildlebende Bestäuber im Stich


Rechnungshof
EU-Politik lässt wildlebende Bestäuber im Stich

Von dpa
09.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Wilde Bestäuber wie Bienen, Wespen oder Schmetterlinge spielen eine wichtige Rolle bei der Befruchtung von Pflanzen.Vergrößern des Bildes
Wilde Bestäuber wie Bienen, Wespen oder Schmetterlinge spielen eine wichtige Rolle bei der Befruchtung von Pflanzen. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)

Luxemburg (dpa) - Der Schutz für Wildbienen, Schmetterlinge und andere wildlebende Bestäuber läuft aus Sicht des Europäischen Rechnungshofs zum Großteil ins Leere.

"Die bisherigen EU-Initiativen zum Schutz wilder Bestäuber waren leider so schwach, dass sie keine Früchte trugen", erklärte der zuständige EU-Rechnungsprüfer Samo Jereb am Donnerstag in Luxemburg. Der Rechnungshof forderte die EU-Kommission zum Nachsteuern auf.

Die Maßnahmen in der Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 hielten den Rückgang von wilden Bestäubern kaum auf, wie die Prüfer feststellten. Dabei ist ein Ziel der Strategie, den Verlust von biologischer Vielfalt zu stoppen. Vorgaben wie die Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen sollten auch den wilden Bestäubern zugutekommen. Bereits im Jahr 2015 ermittelte die Kommission allerdings, dass es dabei nur sehr langsam beziehungsweise kaum Fortschritte gab.

Die Rechnungsprüfer unterscheiden in ihrem Bericht zwischen wildlebenden Bestäubern und bewirtschafteten Honigbienen.

Auch eine Initiative für Bestäuber im Jahr 2018 veränderte dem Bericht zufolge wichtige politische Maßnahmen nicht. Aus dieser Mitteilung der Kommission damals resultierten keine Gesetze zum Schutz wilder Bestäuber oder entsprechende Gelder dafür.

Den Prüfern fiel außerdem auf, dass EU-Länder weiterhin Pestizide einsetzen dürfen, von denen angenommen wird, dass sie für das Bienen-Sterben verantwortlich sind. So wurde die Verwendung dreier Stoffe zwar im Jahr 2013 beschränkt, jedoch wurden im selben Jahr und auch im vergangenen Jahr sogenannte Notfallzulassungen erteilt.

Auch der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) kritisiert das. "Das Zulassungsverfahren von Pestiziden muss reformiert werden", erklärte der Umweltverband. Bestäuber-Arten müssten ein fester Bestandteil im Prüfverfahren werden, wenn es um die Zulassung von Pestiziden geht.

Wilde Bestäuber wie Bienen, Wespen oder Schmetterlinge spielen eine wichtige Rolle bei der Befruchtung von Pflanzen, weil sie Pollen von den männlichen auf die weiblichen Blütenteile übertragen - auch zwischen zwei Pflanzen einer Art. Damit tragen sie zur Vermehrung der Pflanzen bei und beeinflussen am Ende Menge und Qualität von Nahrungsmitteln. Durch den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln in der Landwirtschaft gibt es seit Jahren immer weniger von ihnen.

Um die Insekten in Zukunft besser zu schützen, empfehlen die Experten der EU-Kommission unter anderem, darüber nachzudenken, spezielle Maßnahmen in die Biodiversitätsstrategie bis 2030 aufzunehmen. Sie sollte außerdem deren Schutz besser in die EU-Politik integrieren und diesen auch bei der Risikobewertung von Pestiziden verbessern. Die Schutzmaßnahmen bei Pestiziden sollten mit denen für Honigbienen vergleichbar sein und Mitgliedstaaten zur Begründung von Notfallzulassungen verpflichtet werden.

Diesen Empfehlungen stimmte die Kommission zu, wie aus ihrer Antwort auf den Bericht des EU-Rechnungshofes hervorgeht. Bis Ende 2020 wolle sie etwa die EU-Initiative für Bestäuber und 2021 dann weitere Maßnahmen prüfen.

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