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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Keine Direktwahl Wer wählt den Bundeskanzler?
Nach einer Bundestagswahl steht auch die Wahl des Bundeskanzlers an. Doch wer genau wählt den deutschen Kanzler eigentlich in das Amt?
In Wahlumfragen wird gelegentlich gefragt, wen man wählen würde, wenn denn direkt für den Bundeskanzler gestimmt werden könnte. Das ist bei der Bundestagswahl nämlich nicht der Fall. Dort werden lediglich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt, auch wenn im Wahlkampf häufig mit sogenannten Kanzlerkandidaten geworben wird.
Die gewählten Mitglieder des Bundestages wählen dann wiederum den Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Den zu wählenden Kandidaten schlagen sie dabei allerdings nicht selbst vor. Das alleinige Vorschlagsrecht liegt beim Bundespräsidenten.
Dieser führt – nach etwaigen Koalitionsverhandlungen der Parteien – Gespräche mit den Fraktionen und schlägt daraufhin einen Kandidaten als Bundeskanzler vor. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um den Spitzenkandidaten einer Partei handeln. Theoretisch kann jede Person ab 18 Jahren, die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft ist, vorgeschlagen werden.
Ablauf der Wahl zum Bundeskanzler
Anschließend stimmen die Parlamentarier in geheimer Wahl über den Kandidaten ab. Er ist erfolgreich gewählt, wenn die absolute Mehrheit aller Abgeordneten für ihn votiert. Scheitert die Wahl, kann der Bundestag innerhalb von 14 Tagen einen anderen Kandidaten mit mindestens 50 Prozent der Stimmen wählen.
Wenn auch dies nicht gelingt, reicht in einem neuen Wahlgang bereits eine einfache Mehrheit. Bei weniger als 50 Prozent der Stimmen liegt es allerdings an der Entscheidung des Bundespräsidenten, ob er die Person zum Kanzler ernennt oder den Bundestag auflöst und somit Neuwahlen herbeiführt.
Bislang reichte jedoch stets der erste Wahlgang zur Wahl eines Bundeskanzlers.
- Deutscher Bundestag: Wahl des Bundeskanzlers/ der Bundeskanzlerin
- Wahlrecht.de: Bundeskanzlerwahl