Gefährlicher Schwerverbrecher Reemtsma-Entführer Thomas Drach erneut angeklagt

Schwerer Raub und versuchter Mord: Einer der gefährlichsten Schwerverbrecher Deutschlands ist erneut angeklagt worden. Thomas Drach wurde 1996 als Entführer von Jan Philipp Reemtsma bekannt.
Der frühere Reemtsma-Entführer Thomas Drach ist wegen dreier Überfälle auf Geldtransporter angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem versuchten Mord und besonders schweren Raub vor. Er soll die Mitarbeiter der Transportunternehmen jeweils mit Waffengewalt überfallen und ihnen das von ihnen transportierte Geld abgenommen haben.
Im Mai war Drach von den Niederlanden an Deutschland ausgeliefert worden, nachdem er im Februar in einer Amsterdamer Wohnung festgenommen worden war. Seitdem sitzt er in Köln in Untersuchungshaft. Mitangeklagt ist ein 52 Jahre alter Niederländer, der ihm geholfen haben soll.
Einer der gefährlichsten Schwerverbrecher
Drach wird zu den gefährlichsten Schwerverbrechern Deutschlands gerechnet. 1996 hatte er zusammen mit Komplizen den Hamburger Erben der Tabak-Dynastie, Jan Philipp Reemtsma, entführt. Dafür war er zu vierzehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Noch während seines Gefängnisaufenthalts wurde er wegen versuchter Anstiftung zur Erpressung erneut verurteilt. Im Oktober 2013 kam er frei.
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Die ihm nun vorgeworfenen Überfälle soll Drach 2018 und 2019 in Köln, am Flughafen Köln/Bonn und in Frankfurt am Main begangen haben. In den ersten beiden Fällen soll er laut Anklagevorwurf ein Sturmgewehr, im dritten Fall einen Revolver verwendet haben. Der Vorwurf des versuchten Mordes bezieht sich auf den Überfall in Frankfurt.
Schuss auf Geldboten
Dabei soll Drach dem Geldboten die Geldkassette entrissen haben und dann weggelaufen sein. Der Geldbote habe daraufhin einen Schuss auf den flüchtenden Drach abgegeben. Daraufhin habe dieser im Laufen auf den Geldboten geschossen und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen. Insgesamt soll er bei den Raubüberfällen eine Summe von rund 141.831 Euro erbeutet haben.
Als Mordmerkmale sieht die Staatsanwaltschaft Habgier und Verdeckungsabsicht. Zudem werden Drach angelastet: besonders schwerer Raub in drei Fällen, gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in zwei Fällen, Verstoß gegen das Waffengesetz, Urkundenfälschung und Brandstiftung in drei Fällen.
- Nachrichtenagentur dpa