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Jülich: Reichsbürger darf nicht an Atomreaktor arbeiten


Gericht bestätigt
Reichsbürger darf nicht an Atomreaktor arbeiten

Von dpa
Aktualisiert am 28.10.2019Lesedauer: 2 Min.
Radioaktive Abfälle aus dem Versuchsreaktor in Jülich: Der Kläger hatte bei einer Firma gearbeitet die mit dem Rückbau der Anlage betraut ist.Vergrößern des BildesRadioaktive Abfälle aus dem Versuchsreaktor in Jülich: Der Kläger hatte bei einer Firma gearbeitet die mit dem Rückbau der Anlage betraut ist. (Quelle: Ulrich Baumgarten/dpa)

Weil er der Bewegung der sogenannten Reichsbürger nahe steht wurde ein Mann entlassen – er arbeitete beim Rückbau eines Atomreaktors in Jülich. Ein Gericht bestätigte jetzt die Kündigung.

Ein mutmaßlicher Reichsbürger darf nach einem Gerichtsurteil nicht weiter in kerntechnischen Anlagen arbeiten. Das Verwaltungsgericht Aachen wies die Klage des Mannes gegen das Land Nordrhein-Westfalen ab. Das hatte festgestellt, der Mann sei nicht mehr zuverlässig und dürfe nicht mehr im Sicherheitsbereich kerntechnischer Anlagen arbeiten.

Die Richter stellten nach einer Mitteilung des Gerichts fest, der Kläger biete nicht mehr die Gewähr, die bestehenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Der Mann hatte bis April bei der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) gearbeitet, die einen Forschungsreaktor zurückbaut.

Kläger verfasste zweifelhafte Beiträge auf Facebook

Viele Dinge deuteten darauf hin, dass das zuständige NRW-Wirtschaftsministerium ihn zu Recht der Reichsbürgerbewegung zugeordnet habe, stellten die Richter fest: So habe der Kläger zahlreiche Facebook-Kommentare geschrieben, in denen er die Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik in Frage gestellt habe. Dem Gericht falle es schwer zu glauben, dass sich der Kläger wie behauptet von der Reichsbürgerideologie abgewandt habe.

Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen dem Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.


Nach Hinweisen unter anderem anderem des Verfassungsschutzes 2017 sprach die Düsseldorfer Atomaufsicht dem Mann die erforderliche atomrechtliche Zuverlässigkeit ab. Später erhielt er die Kündigung. Über einen mögliche Antrag auf Zulassung der Berufung entscheidet das Oberverwaltungsgericht Münster. Die "Aachener Nachtrichten" hatten zuerst über das Urteil berichtet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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