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Flensburg: Haftstrafen nach Steinwürfen auf Autos für 19-Jährige


Nur durch Zufall niemanden getötet
Zwei 19-Jährige nach Steinwürfen auf Autos zu Haftstrafen verurteilt

Von dpa
05.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Nach Steinwürfen auf fahrende Autos: Zwei 19-Jährige sind in Schleswig-Holstein wegen versuchten Mordes zu Jugendstrafen von sechs Jahren verurteilt worden. (Archivbild)Vergrößern des Bildes
Nach Steinwürfen auf fahrende Autos: Zwei 19-Jährige sind in Schleswig-Holstein wegen versuchten Mordes zu Jugendstrafen von sechs Jahren verurteilt worden. (Archivbild) (Quelle: Benjamin Nolte/dpa-bilder)

Nach Steinwürfen auf fahrende Autos sind zwei 19-Jährige wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Es sei reiner Zufall gewesen, dass niemand getötet wurde, so das Gericht.

Nach Steinwürfen auf fahrende Autos sind zwei 19-Jährige in Schleswig-Holstein wegen versuchten Mordes zu Jugendstrafen von sechs Jahren verurteilt worden. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Flensburg im Anschluss an die nicht öffentliche Urteilsverkündung. Nach Überzeugung des Gerichts war es demnach nur Zufall, dass niemand getötet wurde.

Die beiden Deutschen hatten dem Gericht zufolge gemeinsam in der Zeit vom 11. Februar bis 8. Mai 2018 in Flensburg und Umgebung nicht nur Steine, sondern auch Felsbrocken und Gehwegplatten auf fahrende Fahrzeuge geworfen. Dabei wurde eine Autofahrerin schwer verletzt. Mehrere Autos, Lastwagen und ein Bus wurden beschädigt.

Dänin nur knapp dem Tod entgangen

Zur folgenschwersten Tat kam es am 8. Mai auf der A7: Dabei wurde die Autofahrerin durch einen rund 46 Kilogramm schweren Stein schwer verletzt. Der fußballgroße Brocken zertrümmerte die Windschutzscheibe, traf die 58 Jahre alte Dänin am Oberkörper und durchschlug im Anschluss die Heckscheibe. Wäre der Stein nur 20 Zentimeter weiter auf der Fahrerseite eingeschlagen, wäre die Frau getötet worden, so die Überzeugung des Gerichts. Diesen und zwei weitere Fälle wertete das Gericht als versuchten Mord, andere Fälle als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.


Die Angeklagten, die zur Tatzeit 18 Jahre alt waren, haben sich in dem Prozess zu einer Schmerzensgeldzahlung von 70.000 Euro an die Frau verpflichtet. Die Staatsanwaltschaft hatte Jugendstrafen von sechseinhalb Jahren gefordert. Der Anwalt des einen Angeklagten hielt eine Jugendstrafe im Bereich von vier Jahren für angemessen. Der Verteidiger des anderen Angeklagten hatte ebenfalls für eine Jugendstrafe plädiert, er nannte allerdings kein konkretes Strafmaß. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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