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Fall Mireille aus Flensburg: Ex-Freund muss in lebenslange Haft für Mord


Verurteilter bestreitet Tat
Lebenslange Haft für Mord an 17-jähriger Mireille

Von dpa
Aktualisiert am 05.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte im Gerichtssaal: Fast ein Jahr nach tödlichen Messerstichen auf eine 17-jährige Flensburgerin ist ihr Ex-Freund wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. (Archivbild)Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte im Gerichtssaal: Fast ein Jahr nach tödlichen Messerstichen auf eine 17-jährige Flensburgerin ist ihr Ex-Freund wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. (Archivbild) (Quelle: Carsten Rehder/dpa-bilder)
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Im Prozess um die tödlichen Messerstiche auf die 17-jährige Mireille ist nun ihr Ex-Freund zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann will die Tat nicht begangen haben.

Fast ein Jahr nach den tödlichen Messerstichen auf eine 17-jährige Flensburgerin ist ihr Ex-Freund wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Flensburg sah es als erwiesen an, dass der Flüchtling aus Afghanistan die junge Deutsche am 12. März 2018 in ihrer Wohnung mit 14 Messerstichen erstochen hatte. Mireille habe sich nach zwei Jahren "On-Off-Beziehung" endgültig von dem jungen Mann getrennt, sagte der Vorsitzende Richter. "Das Problem war, dass der Angeklagte das so gar nicht akzeptiert hat."

Es sei ein Mord aus niedrigen Beweggründen gewesen. Wenn der Angeklagte verzweifelt gewesen sei, dann nicht aus Trauer, sondern wegen des Kontrollverlusts über Mireille. Dass diese die Beziehung tatsächlich endgültig beendet habe, sei nicht mit der narzisstischen Persönlichkeit des Angeklagten vereinbar gewesen.

Verteidigung will in Revision gehen

Die Erste Große Strafkammer folgte mit ihrem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Mordmotive hatte sie verneint. Der Angeklagte selbst, der während des Prozesses geschwiegen hatte, hatte in seinem letzten Wort erklärt, er habe die Tat nicht begangen. Der Verteidiger kündigte an, in Revision zu gehen.


Der junge Afghane war 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen, sein genaues Alter ist umstritten. Die Richter gingen mit Verweis auf mehrere Gutachten davon aus, dass der Angeklagte älter als 21 Jahre alt ist und wendeten Erwachsenenstrafrecht an. Die Verteidigung hält ihn für jünger.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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