Tödlicher Sprung Wer ist schuld an der Freibad-Tragödie?
In einem Freibad in Baden-Württemberg erleidet ein Mann tödliche Verletzungen. Ein anderer Badegast war am Sprungturm auf ihn gesprungen. Ist der Bademeister schuld?
Wegen des Todes eines Familienvaters an einem Freibad-Sprungturm stehen von Montag an ein Bademeister und ein Pächter vor Gericht. Den 61 und 75 Jahre alten Angeklagten wird vor dem Amtsgericht Heilbronn fahrlässige Tötung vorgeworfen. Laut Anklage sorgten sie an dem Sprungturm mit mehreren Absprungebenen nicht für einen sicheren Betrieb.
Am Nachmittag des 4. Juli 2015 sprang ein Gast des Bades in Bad Wimpfen laut Amtsgericht im Kopfsprung von der 7,5-Meter-Plattform ins Wasser und prallte auf einen gerade auftauchenden 35-Jährigen, der kurz zuvor von der 5-Meter-Plattform gesprungen war. Der 35-Jährige erlag am Folgetag seinen schweren Hirnverletzungen, auch der andere Springer wurde schwer verletzt. Das Amtsgericht hat drei Verhandlungstage bis zum 6. November geplant. Zwölf Zeugen sind geladen.
Wer, von wo und wann springt, regeln am etwa 70 Jahre alten Sprungturm die Badegäste von jeher durch Zuruf selbst. Auch der 35-Jährige soll am Unfalltag vor seinem Sprung "5er springt" gerufen haben. Allerdings sprang unmittelbar danach auch der andere Badegast, der den Ruf nicht gehört haben will. Beim Eintauchen prallte er mit der Schulter gegen den Kopf des auftauchenden Familienvaters.