Pony statt Wildschwein Jäger verliert nach Fehlschuss seinen Waffenschein
Weil er ein Islandpony mit einem Wildschwein verwechselte und es tötete, muss ein Jäger aus Berlin seinen Waffenschein abgeben. Das Verwaltungsgericht der Hauptstadt bestätigte einen entsprechenden Beschluss der Waffenbehörde.
Der Mann hatte das Pony im August vergangenen Jahres bei einer Jagd in der Nähe eines Pferdehofs tödlich verletzt. Daraufhin widerrief die Waffenbehörde die waffen- und munitionsrechtliche Erlaubnis für den Waidmann. Der Jäger legte dagegen Beschwerde ein mit der Begründung, ein einziger Fehlschuss könne die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht infrage stellen. Zudem sei es bei der Schussabgabe bereits dunkel gewesen.
Unsicherheit verbiete den Schuss
Das Verwaltungsgericht bestätigte nun die Entscheidung der Waffenbehörde unter Verweis auf die fehlende Zuverlässigkeit des Jägers. Zu den "elementaren Verhaltensregeln" gehöre, dass der Jäger einen Schuss nur dann abgebe, wenn er sich über das Tier, das er beschieße, vergewissert habe. Ansonsten verbiete jede noch so geringe Unsicherheit den Schuss - gerade bei schlechter Sicht.
Zudem habe der Antragsteller damit rechnen müssen, in seinem in der Nähe eines Pferdehofes gelegenen Jagdbereich einem Pony zu begegnen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.