Kriminalität Haft für angeblichen Erotikfotografen wegen Vergewaltigung
Erotische Fotoaufnahmen hatten sie sich erhofft. Stattdessen wurden mehrere Frauen in Braunschweig von einem angeblichen Akt-Fotografen sexuell genötigt und vergewaltigt. Der 36 Jahre alte ehemalige Lastwagenfahrer wurde vom Landgericht Braunschweig zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in einer Entzugsanstalt an.
Der Mann hatte mehrere Frauen in einem Kontaktportal im Internet kennen gelernt und vorgegeben, Akt-Fotograf zu sein. Die Frauen trafen sich in seiner Wohnung mit ihm, um die vereinbarten erotische Fotografien zu machen.
Alkohol zum Kennenlernen
Zum besseren Kennenlernen trank der 36-Jährige mit den Frauen Alkohol in großen Mengen. Dem war jeweils das Schlafmittel Zopiklon beigemischt, das die Frauen bewusstlos machte.
Anschließend entkleidete der Mann die wehrlosen Frauen und nahm sexuelle Handlungen zur eigenen Befriedigung vor. Dieses Vorgehen filmte er. Eine Frau hatte sich nach dem Erwachen aus der Bewusstlosigkeit über ihre Nacktheit gewundert und die Polizei alarmiert. Bei der Festnahme stellte die Polizei einen hohen Alkoholwert im Blut des Mannes fest.
Keine verminderte Schuldfähigkeit
Verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkoholsucht wurde von einem Sachverständigen aber widerlegt. Dennoch betonte die Richterin Renate Reupke in ihrer Urteilsbegründung eine "intensive Neigung, immer wieder viel Alkohol zu trinken". Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Taten und dem Missbrauch von Alkohol wurde aber nicht bestätigt.
Der ehemalige Lastwagenfahrer war bereits wegen zwei Trunkenheitsfahrten vorbestraft. Bei der ersten Fahrt hatte er seinen Führerschein und seinen Job verloren.
Milderung durch zum Teil freiwilligen Sex
Da manche der Frauen bereits bei vorherigen Treffen oder vor der Betäubung mit dem arbeitslosen Braunschweiger freiwillig Sex hatten, sah das Gericht ein ambivalentes Verhältnis der Opfer zum Täter. Auch die Tatsache, dass der bereits vorbestrafte Mann gleich zu Beginn ein "umfassendes Geständnis" in einem der schwersten Fälle ablegte - ohne das nach Angaben der Richterin "kein Urteil möglich gewesen wäre" - mildere das Urteil ab, hieß es.
Das Landgericht sprach ihn in zwei Fällen der sexuellen Nötigung und in vier Fällen der Vergewaltigung und Körperverletzung schuldig. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägerinnen hatten zehn Jahre Haft gefordert, die Verteidigung vier Jahre Haft sowie den Aufenhalt in einer Entzugsklinik.
Staatsanwältin Gabriele Krüger, die die Nebenklägerinnen vertrat, zeigte sich mit dem Urteil unzufrieden. "Wir werden Revision einlegen. Ich halte das Strafmaß für äußerst gering."