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Kassel: Schüsse bei Verfolgungsjagd mit der Polizei


Schüsse auf Flüchtigen
Polizisten retten sich durch Sprung – wilde Verfolgungsjagd

Von dpa-video
15.01.2024Lesedauer: 1 Min.
Blaulicht der PolizeiVergrößern des Bildes
Ein Streifenwagen der Polizei steht mit eingeschaltetem Blaulicht auf der Straße (Symbolbild): Ein 51-Jähriger lieferte sich eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei in Kassel. (Quelle: Carsten Rehder/dpa/dpa-bilder)

Ein 51-Jähriger hat sich mit der Polizei in Kassel eine Verfolgungsjagd geliefert. Dabei fielen Schüsse.

Nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei am Sonntag in Kassel wird gegen einen 51-Jährigen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts ermittelt. Das teilten die Staatsanwaltschaft Kassel und das Polizeipräsidium Nordhessen am Montag gemeinsam mit.

Der Mann sei nach bisherigen Ermittlungen dringend verdächtig, bei seiner Flucht mit dem Auto auf Polizisten zugefahren zu sein, hieß es. Die Beamten hätten nur durch einen Sprung zur Seite verhindern können, von dem Fahrzeug erfasst zu werden. Der Tatverdächtige befindet sich den Angaben zufolge weiterhin im Polizeigewahrsam. Derzeit werde geprüft, ob er einem Haftrichter vorgeführt wird.

Polizei schießt und nutzt Pfefferspray

Der 51-Jährige hatte nach Angaben der Polizei am Sonntagvormittag in Schauenburg (Landkreis Kassel) zunächst zwei Frauen mit einem Messer bedroht und war anschließend im Auto vor der Polizei geflohen. Auf einem Klinikgelände in Kassel fuhr er demnach auf zwei Polizisten zu. Die Beamten hätten daraufhin mehrfach auf den Wagen geschossen und ihn so gestoppt.

Der Tatverdächtige sei schließlich am Steuer des Wagens unter Einsatz von Pfefferspray festgenommen worden. Er erlitt dadurch laut Polizei Augenreizungen, konnte aber nach kurzer Behandlung im Krankenhaus ohne weitere Verletzungen in Gewahrsam genommen werden. Zwei Polizisten trugen bei dem Einsatz demnach leichte Verletzungen davon.

Der Mann muss sich den Angaben zufolge nun wegen des Verdachts des versuchten Tötungsdelikts, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und wegen zweifacher Bedrohung verantworten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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