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Missbrauch - Maxwell-Richterin: Strafmaß muss zügig verhandelt werden


Missbrauch
Maxwell-Richterin: Strafmaß muss zügig verhandelt werden

Von dpa
Aktualisiert am 03.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Die Ex-Partnerin des verstorbenen US-Multimillionärs Epstein, Ghislaine Maxwell, ist wegen Sexualverbrechen schuldig gesprochen worden.Vergrößern des Bildes
Die Ex-Partnerin des verstorbenen US-Multimillionärs Epstein, Ghislaine Maxwell, ist wegen Sexualverbrechen schuldig gesprochen worden. (Quelle: Chris Ison/PA Wire/dpa./dpa)
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New York (dpa) - Die Richterin im Missbrauchsprozess gegen Ghislaine Maxwell hat Staatsanwaltschaft und Verteidigung bis kommenden Montag (10. Januar) Zeit gegeben, um einen Plan für die Verhandlungen über ein Strafmaß vorzulegen.

Der 60-Jährigen drohen mehrere Jahrzehnte in Haft, unter anderem wegen Menschenhandels mit Minderjährigen zu Missbrauchszwecken. Einen Termin für die Bekanntgabe der Strafe gibt es noch nicht. In den USA werden in einigen besonders komplexen Fällen Schuldfeststellung und Strafbemessung getrennt voneinander verhandelt und nicht am gleichen Tag verkündet.

Schuldspruch am vergangenen Mittwoch

Die Ex-Partnerin des gestorbenen US-Multimillionärs Jeffrey Epstein war vergangenen Mittwoch wegen Sexualverbrechen an Minderjährigen schuldig gesprochen worden. Maxwell hat nach Ansicht der Geschworenenjury als Helferin des bis in höchste Kreise vernetzten Geschäftsmanns Epstein eine zentrale Rolle beim Aufbau eines Rings zum sexuellen Missbrauch von Mädchen gespielt.

Richterin Alison Nathan verlangte in der Mitteilung vom Montag von den Prozessbeteiligten auch einen Vorschlag für den Ablauf eines noch ausstehenden separaten Verfahrens wegen Meineids gegen Maxwell.

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