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Corona-Chaos: Freiheiten für Geimpfte? "Die Antwort ist rechtlich eindeutig"


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Diskussion nach Impfgipfel
Freiheiten für Geimpfte? "Die Antwort ist rechtlich eindeutig"


Aktualisiert am 27.04.2021Lesedauer: 3 Min.
Menschen vor dem Schloss in der Innenstadt von Stuttgart: Welche Freiheitsrechte sollen Geimpfte zurückbekommen?Vergrößern des Bildes
Menschen vor dem Schloss in der Innenstadt von Stuttgart: Welche Freiheitsrechte sollen Geimpfte zurückbekommen? (Quelle: imago-images-bilder)
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Während in Deutschland immer mehr Menschen geimpft werden, scheut die Politik noch mögliche Lockerungen für Geimpfte. Wären diese mit der Verfassung vereinbar? Juristen beantworten die wichtigsten Fragen.

Fast ein Viertel der Deutschen hat bereits die erste Impfdosis bekommen, rund sieben Prozent auch die zweite Spritze. Mit Fortschreiten der Impfkampagne mehren sich die Forderungen nach mehr Freiheiten für geimpfte Personen. Ein erstes Eckpunktepapier der Bundesregierung wird derzeit noch diskutiert. Die Politik hat zwar auf dem Impfgipfel am Montag Lockerungen angekündigt, ein konkreter Beschluss könnte aber noch Wochen dauern.

"Ich habe ein Recht gegenüber dem Staat"

Geimpfte sollen demnach die gleichen Rechte erhalten wie Personen, die durch eine Erkrankung immunisiert oder negativ getestet sind. Aber wären die Lockerungen überhaupt vom Grundgesetz gedeckt und gegenüber Menschen, die noch auf ihre Impfung warten, gerechtfertigt?

"Ich habe ein Recht gegenüber dem Staat, nicht meinem Nachbarn", sagte Markus Söder am Montag nach dem Gipfeltreffen. Damit habe Söder recht, sagt Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte, zu t-online. Diese klagt derzeit auch beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesnotbremse.

"Wenn die Gründe entfallen, müssen auch die Beschränkungen weg"

Geimpfte müssen seiner Auffassung nach ihre Rechte zurückbekommen. "Aus Sicht des Grundgesetzes muss die Frage lauten, ob der Staat Corona-Maßnahmen gegenüber Menschen noch rechtfertigen kann, von denen eine verschwindend geringe Gefahr ausgeht. Die Antwort ist rechtlich eindeutig: Nein, das geht im Grundsatz nicht mehr. Allenfalls ganz milde Eingriffe sind auch gegenüber Immunen noch möglich, beispielsweise Abstandhalten oder eine Maskenpflicht."

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Dem stimmt auch Uwe Volkmann, Professor für Öffentliches Recht an der Goethe Universität Frankfurt, zu: "Prinzipiell ist es in unserer Verfassungsordnung so, dass sich nicht der Bürger für den Gebrauch seiner Freiheit rechtfertigen muss, sondern der Staat für ihre Beschränkung. Für jede Beschränkung muss es deshalb rationale und belegbare Gründe geben, und wenn diese Gründe entfallen, müssen auch die Beschränkungen weg."

Wie viele Viren übertragen geimpfte Personen?

Die Bundesregierung zögerte die Entscheidung zu Freiheitsrechten für Geimpfte mit Verweis auf ungeklärte Fragen jedoch hinaus. "Wir werden in eine Übergangsphase kommen, die auch nicht einfach ist", sagte Kanzlerin Angela Merkel. Es werde immer mehr Geimpfte geben, aber auch immer noch viele Ungeimpfte, die schutzbedürftig seien.

"Rechtlich geht es um die Frage, ob eine Person sich oder andere anstecken kann. Beides ist bei Immunen im Vergleich zum Rest der Bevölkerung so extrem unwahrscheinlich, dass man auf dieses Restrisiko keine schweren Eingriffe in Grundrechte mehr stützen kann", betont Buermeyer. Kanzleramtschef Helge Braun wies im ARD-Morgenmagazin darauf hin, dass erst noch abschließend geklärt werden müsse, in welchem Umfang Geimpfte das Coronavirus an andere weitergeben.


Dennoch müsste der Staat jetzt reagieren, sagt Jurist Volkmann: "Je geringer die Wahrscheinlichkeit der Weiterübertragung ist, desto weniger dürfen die gravierenden Freiheitseinschränkungen aufrechterhalten werden."

Impfpflicht durch die Hintertür?

Doch daraus ergibt sich ein weiteres Problem. Einkaufen, Freunde treffen, in Urlaub fahren – wenn geimpfte Personen denselben Status erhalten sollen wie negativ Getestete, wäre dies am Ende nicht auch eine Impfverpflichtung durch die Hintertür?

"Jeder Mensch kann frei entscheiden, ob er sich impfen lassen will. Er muss dann aber auch damit leben, dass die Rechtsgemeinschaft ihn – zutreffend – als gefährlicher ansieht als immune Menschen und daher ihm gegenüber bestimmte Maßnahmen trifft, die gegenüber Immunen nicht notwendig sind. Es gibt kein Grundrecht, sich gegen eine Impfung zu entscheiden, ohne dass dies nachteilige Folgen hätte", so die Einschätzung von Buermeyer, die auch Volkmann bestätigt.

"Wer sich einfach nicht impfen lassen will, nimmt in Kauf, dass von ihm weiter eine größere Ansteckungsgefahr auf andere ausgeht als von denjenigen, die sich haben impfen lassen. Wieso soll man darauf in irgendeiner Weise Rücksicht nehmen?"

Problematisch wäre es laut Buermeyer allerdings, wenn beispielsweise in Geschäften nach einem Impfnachweis gefragt werden würde. Der Nachweis der Immunität allerdings sei rechtlich vollkommen vertretbar. In der nächsten Woche will das Bundeskabinett laut Gesundheitsminister Spahn einen Gesetzentwurf einbringen. Am 28. Mai könnte dann der Bundesrat über die Rückgabe von Grundrechten an Geimpfte entscheiden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
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