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Trotz Vergewaltigung Minderjähriger: Täter wegen Schlafwandelns straffrei


Urteil zugunsten des Täters
Vergewaltiger wegen Schlafwandelns freigesprochen

Von t-online, cry

Aktualisiert am 03.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Fahrzeug der Polizei des Kantons Aargau (Symbolbild): Die junge Frau erstattete Anzeige – nun muss sich die Prozesskosten auch noch selbst tragen.Vergrößern des Bildes
Fahrzeug der Polizei des Kantons Aargau (Symbolbild): Die junge Frau erstattete Anzeige – nun muss sie die Prozesskosten auch noch selbst tragen. (Quelle: Manuel Geisser/imago-images-bilder)
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Eine Schlafstörung hat einen 19-Jährigen vor einer Haftstrafe bewahrt. Obwohl er sein minderjähriges Opfer nachweislich vergewaltigte, hielt das Gericht ihn nicht für schuldfähig.

Ein Schweizer Gericht hat einen jungen Mann freigesprochen, obwohl er der Vergewaltigung einer 15-Jährigen überführt wurde. Als Grund für das Urteil gaben die Richter am Bezirksgericht in Kulm an, dass der 19-jährige Täter das Mädchen nicht bewusst überwältigt habe – er hatte darauf bestanden, die sexuellen Handlungen an der Minderjährigen im Schlaf ausgeführt zu haben. Das berichtet die "Aargauer Zeitung" über ein kürzlich gefälltes Urteil, das sich auf einen Fall aus dem Jahr 2019 bezieht.

Demnach hatte eine Freundesgruppe im Oktober des Jahres in der Wohnung der 15-Jährigen übernachtet. Die Gastgeberin soll sich dabei ein Bett mit einer guten Freundin und deren 19-jährigem Partner geteilt haben. Laut Aussage des Mädchens sei sie nachts davon aufgewacht, dass dieser sie an den Brüsten berührt und trotz Gegenwehr nicht von ihr abgelassen habe. Die Situation sei eskaliert, der Mann habe sie mehrfach auf verschiedene Weise vergewaltigt. Die Minderjährige gab an, vor lauter Angst nicht geschrien zu haben.

Anklage in zwei Punkten

Das Mädchen erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei, die ihre Aussage im Rahmen der Ermittlungen der "Aargauer Zeitung" zufolge bestätigen konnte. Ein DNA-Test habe eindeutig bewiesen, dass Spermaspuren am Opfer von dem jungen Mann stammten. Dieser hatte mit der Polizei kooperiert, allerdings selbst ausgesagt, dass er die Nacht durchgeschlafen habe. Er wurde daraufhin wegen sexueller Handlungen mit einem Kind und sexueller Nötigung angeklagt.

Die Strategie seiner Verteidiger ging jedoch auf und auch ein Psychiater bestätigte im Laufe des Verfahrens die Unschuldsbekundungen des Täters: Laut den Anwälten und dem Experten habe der Angeklagte unter einer Schlafwandel-Störung, genauer unter Sexsomnie, gelitten. Bei dieser Störung führten Betroffene sexuelle Handlungen im Schlaf aus, an die sie sich nach dem Aufwachen nicht mehr erinnern können. Dass der Beschuldigte dieses Syndrom hat, sollen auch Schlaflabor-Tests des Gutachters nahegelegt haben.


Quotation Mark

"Nicht bewusst und aktiv über die Interessen des Opfers hinweggesetzt."


Gutachter


Zwar habe sich im Nachhinein nicht beweisen lassen, ob der junge Mann in der besagten Nacht tatsächlich geschlafwandelt sei, allerdings gab der Psychiater dem Bericht zufolge an, keine manipulativen Tendenzen beim Angeklagten festgestellt zu haben. Aus medizinischer Sicht sei es "wahrscheinlicher, dass sich der Beschuldigte im Tatzeitraum nicht bewusst und aktiv über die Interessen des Opfers hinweggesetzt hat", so der Experte.

Obwohl die Staatsanwaltschaft diese Darstellung deutlich angezweifelt und auf eine Freiheitsstrafe beharrt habe, entschied das Gericht zugunsten des Täters. Zwar habe man "keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Opfers", so Gerichtspräsidentin Thöny Fäs. Doch der Angeklagte sei ebenso glaubwürdig aufgetreten. Für die Gerichtskosten muss nun die betroffene Jugendliche aufkommen.

Verwendete Quellen
  • aargauerzeitung.ch: "Sexueller Übergriff: Beschuldigter hat Tat im Schlaf begangen – Richterin spricht ihn frei"
  • 20minuten.ch: "Mann (19) vergewaltigt 15-Jährige im Schlaf – kommt straffrei davon"
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