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USA: Ausbrecher in Pfannkuchen-Restaurant geschnappt


Mit Zahnbürste Loch gebohrt
Pfannkuchen werden Ausbrechern zum Verhängnis

Von dpa
23.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Mithilfe einer Zahnbürste ausgebrochen: Die Häftlinge wurden nach einem Tag wieder geschnappt. (Quelle: Glomex)

Zwei Ausbrecher konnten wohl der Lust auf Pfannkuchen nicht widerstehen – und sind in einem Restaurant geschnappt worden. Sie hatten zuvor ein Loch in die Gefängnismauer gebohrt.

Im US-Bundesstaat Virginia sind zwei Männer auf skurrile Weise aus einem Gefängnisgebäude ausgebrochen – und nur Stunden später in einem nahe gelegenen Pfannkuchen-Lokal wieder gefasst worden. Die Polizei der Stadt Newport News teilte mit, die zwei Insassen seien in einem weniger gesicherten Nebengebäude des eigentlichen Gefängnisses untergebracht gewesen. Sie hätten dort eine "Konstruktionsschwäche" ausgenutzt und mit "primitiven" Werkzeugen – zusammengebaut aus einer Zahnbürste und einem Metallgegenstand – ein Loch in die Wand gemacht. Dadurch seien sie entflohen. Draußen seien sie über eine Mauer geklettert und hätten so das Gelände verlassen.

Bürger sahen Ausbrecher im Restaurant

Am Montagabend (Ortszeit) seien der 37-Jährige und der 43-Jährige bei einer Kontrolle als vermisst gemeldet worden. In den frühen Morgenstunden am Dienstag seien sie in einem Pfannkuchenlokal im Nebenort gefasst worden. Andere Bürger hätten sie dort gesehen und die Polizei verständigt. Die Polizei hatte zuvor Fotos der Ausbrecher veröffentlicht.

Eine Sprecherin der örtlichen Polizei sagte am Mittwoch auf Anfrage, sie könne sich aus Sicherheitsgründen nicht näher dazu äußern, wie es den Männern genau gelang, mit ihrem Zahnbürsten-Werkzeug die Wand zu durchdringen und am Ende zu entkommen. Bis alle derartigen "Konstruktionsschwächen" in dem Gebäude identifiziert und behoben seien, könne man keine weiteren Angaben dazu machen.

Die beiden Männer waren wegen verschiedener Anklagen in Haft, darunter Missachtung des Gerichts, Verletzung von Bewährungsauflagen, Kreditkartenbetrug, Diebstahl und Besitz von Einbruchwerkzeug. Nun werden sie auch wegen ihrer Flucht belangt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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