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Lützerath: Aktivisten scheitern mit Eilantrag gegen Räumung


Ziviler Ungehorsam wegen Klimanotstandes
Aktivisten aus Lützerath scheitern mit Eilantrag gegen Räumung

Von dpa, tos

05.01.2023Lesedauer: 1 Min.
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Aktivistinnen in Lützerath: Ein Eilantrag sollte die anstehende Räumung des Ortes verhindern. (Quelle: IMAGO/Guido Schiefer)
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Mit einem Eilantrag wollten Aktivisten aus Lützerath die anstehende Räumung des Ortes verhindern. Dieses Vorhaben ist gescheitert.

Klimaaktivisten aus dem besetzten Ort Lützerath ziehen derzeit alle Register, um die bevorstehende Räumung und die damit einhergehende Zerstörung des Ortes zu verhindern. Vor dem Verwaltungsgericht in Aachen stellten sie einen Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Heinsberg, mit dem ein Aufenthaltsverbot im Ort ausgesprochen wurde. Die Aktivisten beriefen sich dabei auf das Recht auf zivilen Ungehorsam infolge eines Klimanotstands.

Am Donnerstagabend lehnte das Verwaltungsgericht den Antrag der Klimaaktivisten aus Lützerath ab. Die Allgemeinverfügung mit dem Aufenthaltsverbot sei "voraussichtlich rechtmäßig" und finde ihre Rechtsgrundlage im Polizei- und Ordnungsrecht.

Rechtmäßigkeit der Räumung ist umstritten

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Aachen können ist noch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Der Anwalt der Aktivisten, Christian Mertens, kündigte an, er gehe davon aus, dass man das tun werde.

RWE will das zu Erkelenz gehörenden Lützerath abreißen, um die darunter liegende Kohle abzubauen. Klimaaktivisten, die die wenigen Gebäude besetzt haben, wollen dies verhindern. Der Kreis Heinsberg erließ vor Weihnachten eine Allgemeinverfügung zur Räumung des Dorfes. Die Allgemeinverfügung untersage Personen den Aufenthalt vom 23. Dezember 2022 bis zum 13. Februar 2023, hieß es. Werde diesem Platzverweis keine Folge geleistet, so biete die Verfügung die Grundlage "zur Ergreifung von Räumungsmaßnahmen ab dem 10. Januar".

Umstritten ist die Rechtmäßigkeit der Zerstörung von Lützerath zugunsten der Kohleförderung. Mehr dazu lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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