Urteil in der Schweiz Mann frisiert sich während Fahrt auf Autobahn – mit Geldbuße bestraft
Weil er sich bei hohem Tempo auf der Autobahn die Haare kämmte, muss ein Mann in der Schweiz tief in die Tasche greifen. Auch seine Begründung für die Tat konnte das Urteil nicht abwenden.
Ein Autofahrer in der Schweiz muss eine Geldbuße von umgerechnet 280 Euro zahlen, weil er sich während der Fahrt frisierte. Das Bundesgericht in Lausanne wies eine Beschwerde des Mannes ab. Der Autolenker war der Polizei im April 2019 auf einer Autobahn wegen seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen. Die zivilen Polizisten filmten die Fahrt.
Bei der folgenden Kontrolle gab der Mann an, sich mit der Hand die Haare gekämmt und dabei in den Rückspiegel geschaut zu haben. Seiner Argumentation, es handle sich um einen Vorfall mit Bagatellcharakter, folgten die Richter nicht. Im vorliegenden Fall hätten die beiden Phasen des Schlangenlinienfahrens mindestens 33 und 20 Sekunden gedauert - bei einem Tempo von 120.
- Nachrichtenagentur dpa