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Europa-Quiz: Wie gut kennen Sie die EU?


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Quiz: Wie gut kennen Sie die EU?


Aktualisiert am 07.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Flagge der Europäischen UnionVergrößern des Bildes
Quiz: Wie gut kennen Sie die EU? (Quelle: AlxeyPnferov/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Brüssel, Euro und Reisefreiheit kommen wohl jedem in den Sinn, wenn er EU hört. Aber wie gut kennen Sie sich insgesamt mit der Europäischen Union aus?

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Die Europäische Union soll Garant für Frieden, Freiheit, Sicherheit und Demokratie in Europa sein. Eine Idee, die sich im Laufe der Zeit immer weiterentwickelt hat. Was als Wirtschaftsgemeinschaft für einzelne Rohstoffe begann, wurde über die Jahrzehnte zum komplexen Staatenbund.

Mitgliedschaft in der EU

Ein Teil der Europäischen Union zu sein bringt zahlreiche Vorteile. Mit der Mitgliedschaft gehen jedoch auch Verpflichtungen einher. So erhalten die Länder Zugriff auf eine der größten Freihandelszonen der Welt. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren etwa von der freien Wahl ihres Wohn- und Arbeitsortes im gesamten Unionsgebiet.

Doch all das ist nur möglich, weil sich die Staaten auch gemeinsam vereinbarten Regularien unterwerfen. Hier spielen die sogenannten EU-Richtlinien und -Verordnungen eine Rolle. Außerdem gibt es einen gemeinsamen Haushalt, in den alle Staaten einzahlen.

Auch der Beitritt zur EU ist durch die über die Jahrzehnte gewachsene Zahl von gemeinsamen Standards und Normen entsprechend kompliziert. Denn das Beitrittsland muss all diese Gesetzlichkeiten ebenfalls adaptieren, um von den Vorzügen der Gemeinschaft profitieren zu können. Das dauert meist mehrere Jahre – mehr zur Expansion der EU können Sie hier erfahren.

Die Frage der Demokratie

Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger in allen EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam die Abgeordneten des Europaparlaments. Dabei entscheidet vor allem die Einwohnerzahl wie viele Mandatsträger aus jedem Land einziehen können.

Größter Kritikpunkt an den Wahlen: Das gewählte Parlament habe nicht so viele Rechte, wie es sollte. Zwar stimmen die Mitglieder des Europäischen Parlamentes über Gesetzesentwürfe ab, verabschieden den Haushalte und beraten in Ausschüssen – aber ein Initiativrecht haben sie nicht.

Das bedeutet, die Mandatsträger können zwar über die Gesetzesvorhaben der EU-Kommission abstimmen, sie können aber keine eigenen Gesetzesentwürfe auf den Weg und zur Abstimmung bringen.

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