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Mecklenburg-Vorpommern: Streit um angebliche Sexpartys in Landtag beigelegt


Keine Beweise
Streit um angebliche Sexpartys in Landtag beigelegt

Von dpa
Aktualisiert am 26.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Schweriner Schloss: Im Landtagssitz von Mecklenburg-Vorpommern konnten angebliche Sexparties nicht nachgewiesen werden. (Archivfoto)Vergrößern des Bildes
Schweriner Schloss: Im Landtagssitz von Mecklenburg-Vorpommern konnten angebliche Sexparties nicht nachgewiesen werden. (Archivfoto) (Quelle: imago-images-bilder)

Ein Informant hatte von "wildesten Partys" im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern berichtet. Im Zentrum stand die AfD. Bei einer Untersuchung wurden allerdings keine Beweise gefunden.

Der Streit um angebliche Sex-Partys im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern ist beendet. Laut einem Vergleich mit dem Landtag darf der Informant aus Greifswald nicht mehr behaupten, dass es solche Partys mit Duldung von Wachleuten des Landtags gegeben habe. Das teilte der Landtagsverwaltung am Freitag mit. Das Parlament trage die Kosten des Verfahrens, um die Sache schnell zu beenden.

Der Landtag hatte nach eigenen Angaben vor dem Landgericht Stralsund in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen den Mann aus Greifswald beantragt. "Geschlossen wurde gestern ein Vergleich, welcher das Verfahren beendet und unmittelbar dafür sorgt, dass die Verbreitung der Behauptungen unterbleibt", sagte ein Landtagssprecher.

Gerüchte über "wildeste Partys"

Der Mann habe sich verpflichtet, seine getätigten Äußerungen dauerhaft zu unterlassen. "Sämtliche Formulierungen des vom Landtag gestellten Antrags auf Unterlassung fanden ansonsten Eingang in den Wortlaut des Vergleichs." Bei Zuwiderhandlung drohe dem Mann ein Ordnungsgeld "in erheblicher Höhe".

Der Mann aus dem Umfeld der AfD hatte im Oktober im Internet behauptet, es gebe Gerüchte über "wildeste Partys" im Landtag – sogar im Plenarsaal. Dazu seien zu vorgerückter Stunde auch Damen eingelassen worden. Im Zentrum der Vorwürfe stand der Fraktionsvorsitzende der AfD, Nikolaus Kramer. Dieser wies die Vorwürfe zurück. Auch der Landtag fand bei internen Untersuchungen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Behauptungen zutreffen. Der Urheber der Vorwürfe habe seine Behauptungen nicht belegen können, erklärte der Landtagssprecher.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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