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Frauke Petry: Gericht spricht Ex-AfD-Chefin in Prozess um Steuerhinterziehung frei


Prozess wegen Steuerhinterziehung
Gericht spricht Ex-AfD-Chefin Frauke Petry frei

Von dpa
08.01.2020Lesedauer: 1 Min.
Frauke Petry, frühere Bundesvorsitzende der AfD: Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu 30.000 Euro Geldstrafe gefordert.Vergrößern des Bildes
Frauke Petry, frühere Bundesvorsitzende der AfD: Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu 30.000 Euro Geldstrafe gefordert. (Quelle: dpa-bilder)
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Frauke Petry, die ehemalige Chefin der AfD, stand wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Nun ist sie freigesprochen worden. Offen ist, ob die Staatsanwaltschaft in Berufung geht.

Ex-AfD-Chefin Frauke Petry (44) ist vom Vorwurf der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs freigesprochen worden. Das Amtsgericht Leipzig sah es nicht als zweifelsfrei erwiesen an, dass die Bundestagsabgeordnete 2014 Fördermittel für ihre in Schieflage geratene Firma unrechtmäßig verwendet hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte Petry vorgeworfen, eine Förderung für eine sogenannte Turn-Around-Beratung für ihr Unternehmen erhalten zu haben. Allerdings habe die Beratung nicht der Firma, sondern ausschließlich der Vorbereitung und Begleitung ihrer persönlichen Insolvenz gegolten. Bezichtigt hatte Petry der Unternehmensberater – der allerdings zuvor einen Zivilrechtsstreit gegen sie verloren hatte. Das Gericht hatte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mannes.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu 30.000 Euro Geldstrafe gefordert. Sie hält es sich offen, ob sie Berufung gegen das Urteils des Amtsgerichts einlegen wird.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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