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Mutmaßliche Spionage: AfD kann Krah den Spitzenplatz bei EU-Wahl nicht nehmen


Mutmaßliche China-Spionage
AfD kann Krah Spitzenplatz bei EU-Wahl nicht mehr nehmen

Von afp, csi

Aktualisiert am 25.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Maximilian Krah (Archivbild): Der AfD-Politiker bleibt Spitzenkandidat für die Europawahl.Vergrößern des Bildes
Maximilian Krah (Archivbild): Der AfD-Politiker bleibt Spitzenkandidat für die Europawahl. (Quelle: Fabrizio Bensch/reuters)

Selbst wenn die AfD Maximilian Krah als Spitzenkandidat bei der EU-Wahl austauschen wollen würde, ginge das nicht. Juristische Fristen setzen der Partei Grenzen.

Am Mittwoch erklärte Maximilian Krah, er bleibe trotz der mutmaßlichen China-Spionage seines Mitarbeiters Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl. Allerdings hätte die AfD auch keine Handhabe, ihn so kurz vor der Wahl von Platz eins der Kandidatenliste zu streichen. Die gesetzliche Frist für eine Änderung der Listen zur Europawahl ist bereits am 18. März ausgelaufen. Krah bleibt also an der Spitze der Liste – ob die AfD das will oder nicht.

Die Liste könnte zum jetzigen Zeitpunkt nur noch dann geändert werden, "wenn ein Bewerber oder Ersatzbewerber stirbt oder die Wählbarkeit verliert" – so steht es im Europawahlgesetz. Der Verlust der Wählbarkeit tritt dann ein, wenn ein Kandidat strafrechtlich wegen eines Verbrechens zu mindestens fünf Jahre Haft verurteilt würde.

Krah würde auch dann weiter auf Platz eins der Kandidatenliste stehen, wenn er von sich aus als Spitzenkandidat zurücktreten würde. Allerdings hätte er die Möglichkeit, das gewonnene Mandat im Europaparlament nicht anzutreten – dies wäre allein seine Entscheidung, niemand könnte ihn dazu zwingen.

AfD könnte erklären, nicht mit Krah zusammenarbeiten zu wollen

Ein Parteiaustritt oder -ausschluss hätte rechtlich ebenfalls keine Auswirkung auf seine Platzierung auf der Kandidatenliste. Die AfD könnte allenfalls auf politischer Ebene erklären, dass sie nach der Wahl nicht mit dem Abgeordneten Krah im Europaparlament zusammenarbeiten wolle.

Krah war – wie auch die anderen Kandidatinnen und Kandidaten der AfD fürs Europaparlament – auf dem Magdeburger Parteitag im vergangenen Sommer aufgestellt worden. Die AfD reichte die Kandidatenliste dann fristgerecht bei der Bundeswahlleiterin zur Prüfung ein – diese Einreichungsfrist endete am 18. März um 18 Uhr, danach waren keine Änderungen mehr möglich. Der Bundeswahlausschuss ließ am 29. März die Listen von 35 Parteien für die Europawahl zu – unter ihnen die Liste der AfD mit dem Namen Maximilian Krah an der Spitze.

Innerhalb der Partei werden aktuell Vorwürfe gegen die AfD-Parteispitze laut. EU-Abgeordnete Sylvia Limmer erklärte im Deutschlandfunk beispielsweise, der Vorstand wisse schon lange von den Ungereimtheiten um Krah. Mehr dazu lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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