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AfD Niedersachsen: Razzia in Büroräumen – Verstoß gegen Parteiengesetz?


Verstoß gegen Parteiengesetz?
Polizei durchsucht Büroräume der AfD Niedersachsen

Von dpa, sic

Aktualisiert am 17.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Anfang Dezember will die AfD auf einem Delegiertenparteitag in Hannover einen neuen Bundesvorstand wählen.Vergrößern des Bildes
Karten mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch (Symbolbild): In Niedersachsen geht die Polizei Verdachtsmomenten gegen Politiker der Partei nach. (Quelle: Christophe Gateau./dpa)

Der niedersächsische Landtag hat die Immunität zweier Abgeordneter aufgehoben, offenbar Vertreter der AfD. Nun findet eine Razzia in deren Hannoveraner Büroräumen statt.

Ermittler haben am Mittwoch die Geschäftsräume der AfD in Niedersachsen durchsucht. Hintergrund sind Ermittlungen gegen einen Landtagsabgeordneten der Partei wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz, wie die Staatsanwaltschaft Hannover mitteilte. Es gelte die Unschuldsvermutung, betonte eine Sprecherin.

Zuvor hatte der niedersächsische Landtag die Immunität von zwei Abgeordneten aufgehoben. Vorangegangen waren entsprechende Anträge eines Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft. Die Beschlüsse des Landtags am Mittwoch erfolgten einstimmig. Um welche Abgeordneten und welche Vorwürfe es geht, wurde in den Beschlussempfehlungen des Ältestenrats und bei der Abstimmung im Plenum nicht mitgeteilt.

Nach der niedersächsischen Verfassung darf ein Landtagsmitglied nur mit Genehmigung des Landtags wegen einer Straftat zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, es wird bereits bei Begehung der Tat oder am Folgetag festgenommen.

Verstoß gegen Parteiengesetz kann mit Haftstrafe geahndet werden

Die Durchsuchung am Mittwochmorgen richte sich nur gegen einen Abgeordneten, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Laut dem NDR handelt es sich dabei um den stellvertretenden AfD-Landeschef Ansgar Schledde. Es bestehe der Verdacht, dass er einerseits Spendengelder nicht unverzüglich weitergeleitet habe.

Andererseits habe er möglicherweise Ausgaben, die er für die Partei getätigt habe, nicht im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt. Es könnte sich damit um einen Verstoß gegen Paragraf 31d des Parteiengesetzes handeln, der mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet wird.

Den Angaben nach wurden Räume des Landes- und eines Kreisverbandes der AfD in Hannover durchsucht. Es habe keine Durchsuchungen in Abgeordnetenräumen gegeben. Zuerst hatten die "Hannoversche Allgemeine Zeitung", die "Neue Presse" und der NDR über die Durchsuchungen berichtet. Nach Informationen dieser Medien soll es um rund 48.000 Euro an Spendengeldern gehen. Demnach sollen mehr als 100 Einzelüberweisungen auf Schleddes Privatkonto eingegangen seien. Unter den Spendern befinden sich dem Bericht zufolge eine Reihe bekannter AfD-Politiker – unter anderem auch Bundestagsabgeordnete.

Verwendete Quellen
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