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Bartsch zu Wahlrechtsreform: "Brutaler Angriff auf die Linke"


Nach Ampel-Einigung
Bartsch zu Wahlrechtsreform: "Brutaler Angriff auf die Linke"

Von dpa
14.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Linken-Fraktionschef Bartsch (Archiv): "Da werden wir auch das Bundesverfassungsgericht bemühen."Vergrößern des Bildes
Linken-Fraktionschef Bartsch (Archiv): "Da werden wir auch das Bundesverfassungsgericht bemühen." (Quelle: Political-Moments/imago images)

Für die nächste Bundestagswahl will die Ampelkoalition die Grundmandatsklausel streichen. Die Linke ist empört – und will gegen die Reform klagen.

Der Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch hat die geplante Wahlrechtsreform der Ampelkoalition als "brutalen Angriff auf die Linke" bezeichnet und eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. "Man will damit linke Kritik an der Ampel – insbesondere Rot-Grün wollen das – verhindern", sagte Bartsch am Dienstag den Sendern RTL/ntv.

Am Sonntag war bekanntgeworden, dass sich die Ampelfraktionen abschließend auf eine Wahlrechtsreform verständigt haben, die bis Ende der Woche vom Bundestag beschlossen werden soll. Sie sieht eine Verkleinerung des Bundestags von 736 auf dauerhaft 630 Abgeordnete nach der nächsten Wahl 2025 vor.

Neben den Überhang- und Ausgleichsmandaten soll die sogenannte Grundmandatsklausel gestrichen werden, nach der Parteien auch dann in Fraktionsstärke in den Bundestag einziehen können, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten. Sie müssen dafür mindestens drei Direktmandate über die Erststimmen gewinnen. Das traf bei der Wahl 2021 auf die Linke zu.

Linke droht mit Klage

Die Grundmandatsklausel sei vor drei Wochen noch im Gesetzentwurf enthalten gewesen, dann sei sie plötzlich gestrichen worden, so Bartsch. Das sei ein brutaler Angriff, dagegen werde man sich wehren. "Ich sage ganz klar: Da werden wir auch das Bundesverfassungsgericht bemühen." Man werde alles versuchen, dass dieses Gesetz so nicht Realität werde – letztlich sei das ein Angriff auf die Demokratie.

Kritik kam auch aus den Reihen der Union. Besonders die CSU wäre von der Neuregelung stark betroffen. Traditionell gewinnt die bayerische Regionalpartei fast alle der möglichen Direktmandate im Freistaat. Auf Bundesebene erreicht die CSU allerdings nur einstellige Prozentanteile. Würde allein das bundesweite Zweitstimmen-Ergebnis für die Bemessung der Zahl der Mandate herangezogen, würde einigen CSU-Parlamentariern der Weg in den Bundestag versperrt. CSU-Parteichef Markus Söder kündigte bereits erbitterten Widerstand dagegen an – notfalls mit einer Verfassungsbeschwerde.

Union: Gespräche mit SPD erfolglos

Neue Kompromissverhandlungen zwischen Ampelkoalition und Opposition blieben derweil erfolglos. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sei auf den Unionsfraktionsvorsitzenden Friedrich Merz (CDU) zugegangen, ein Gespräch am Montagnachmittag sei aber erfolglos geblieben, machte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Abgeordneten im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), am Dienstag in Berlin deutlich.

Die Ampel-Vertreter seien nie bereit gewesen, grundlegend über ihr Modell zu sprechen und über einen dritten Weg zu reden, kritisierte Frei. Sie seien nur bereit gewesen, auf der Grundlage ihres Modells zu verhandeln. Der für die Union wesentliche Punkt, dass es bei den Plänen der Ampel eine Reihe von nicht zugeteilten Wahlkreisen geben würde und hoch umkämpfte Wahlkreise nicht direkt im Bundestag vertreten wären, sei Grund genug, das Modell abzulehnen.

Die Unionsfraktion werde sich erst nach der Bundestagsentscheidung mit der Frage einer abstrakten Normenkontrollklage in Karlsruhe befassen, sagte Frei. Ein Viertel der Bundestagsabgeordneten oder eine Landesregierung könnten eine solche Klage veranlassen. Dies setze ein gültiges Gesetz voraus. Dass es eine Klage geben werde, halte er aber für sehr wahrscheinlich, sagte Frei mit Blick auf die CSU und die von ihr geführte bayerische Landesregierung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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