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Geplantes Selbstbestimmungsgesetz: Änderung von Geschlechtseintrag soll einfacher werden


Geplantes Selbstbestimmungsgesetz
Änderung von Geschlechtseintrag und Name soll einfacher werden

Von afp
Aktualisiert am 30.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Justizminister Buschmann und Familienministerin Paus: Sie stellten am Donnerstag die Eckpunkte für ein geplantes Selbstbestimmungsgesetz vor.Vergrößern des Bildes
Justizminister Buschmann und Familienministerin Paus: Sie stellten am Donnerstag die Eckpunkte für ein geplantes Selbstbestimmungsgesetz vor. (Quelle: F. Kern/Future Image/imago-images-bilder)

Das aktuelle Transsexuellengesetz "atmet den Geist der 70er-Jahre", sagt Familienministerin Paus. Nun will die Ampelkoalition handeln.

Transgender sollen künftig ihren amtlichen Geschlechtseintrag und ihren Vornamen deutlich leichter ändern können als bisher. Dafür solle dann eine einfache Erklärung beim Standesamt ausreichen, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) am Donnerstag in Berlin. Die bisher im gut 40 Jahre alten Transsexuellengesetz vorgesehenen Begutachtungen und gerichtlichen Verfahren sollen demnach wegfallen. Betroffenenverbände lobten das "wegweisende" Projekt.

Paus stellte gemeinsam mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vor, welches das Transsexuellengesetz ersetzen soll. Die bisherige Regelung habe Transidenten die Botschaft vermittelt: "Eigentlich stimmt was nicht mit euch", sagte Buschmann. Das solle nun ein Ende haben. Zum Zeitplan sagte Paus: "Wir wollen dieses Jahr das Kabinett erreichen."

Transsexuellengesetz sieht psychologische Gutachten vor

Den Eckpunkten zufolge sollen Volljährige gegenüber dem Standesamt die Änderung von Geschlechtseintrag oder Vornamen verlangen können, ohne weitere Nachweise oder Begründungen zu erbringen. Bei Minderjährigen ab 14 müssen die Eltern einverstanden sein – sind sie es nicht, kann das Familiengericht eingeschaltet werden, um den Konflikt zu klären. Vor einer erneuten Änderung soll in allen Fällen eine Sperrfrist von einem Jahr gelten.

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Bisher müssen Betroffene für eine Änderung der Einträge zwei psychologische Gutachten einreichen; es entscheidet das zuständige Amtsgericht. Das Verfahren ist langwierig und teuer und wird von Betroffenen als entwürdigend kritisiert.

Das Transsexuellengesetz sei "pathologisierend", und "atmet den Geist der 70er-Jahre", sagte Paus. Buschmann betonte, Transidentität sei "nicht der statistische Normalfall, aber es ist normal". Daher sei auch die Zahl der Betroffenen für die Gesetzesnovelle unerheblich: "Anspruch auf Würde hat jeder einzelne Mensch."

Buschmann: "Das machen Menschen nicht aus Jux und Dollerei"

Buschmann wies Bedenken zurück, dass es durch die niedrigeren Hürden zu leicht werden könnte, den Geschlechtseintrag zu ändern. "Das machen Menschen nicht aus Jux und Dollerei", zeigte er sich überzeugt. Er glaube auch nicht, dass es in nennenswertem Umfang ein "jährliches Pingpong" der Namens- und Geschlechtseintragsänderung geben werde. Selbst wenn dies vorkommen sollte, "wird nicht Sodom und Gomorrha herrschen und die demokratische Grundordnung nicht zu Fall gebracht".

Der Bundesverband Trans* erklärte, die Eckpunkte "sehen viele wegweisende Verbesserungen vor". Viele trans Menschen warteten "sehnlichst darauf, dass ein Selbstbestimmungsgesetz eingeführt wird", erklärte Kalle Hümpfner von Trans*. Die heute vorgestellten Eckpunkte "machen Mut".

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Auch der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) lobte das Gesetzesvorhaben. "Damit ist der erste Schritt getan, um die geschlechtliche Selbstbestimmung von trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu gewährleisten und das grundrechtswidrige Transsexuellengesetz (TSG) endlich zu beerdigen", erklärte LSVD-Bundesvorstandsmitglied Henny Engels.

Lob von Linksfraktion und Kinderschutzbund

Die beiden ersten offen trans Menschen im Bundestag, Tessa Ganserer und Nyke Slawik (beide Grüne), wiesen darauf hin, dass künftig die Änderung von Geschlechtseintrag und Vorname das sei, was sie schon immer hätte sein sollen: "ein unspektakulärer Verwaltungsakt beim Standesamt". Dies sei "ein kleiner Schritt für die Verwaltung, aber ein großer Sprung für eine freie und vielfältige Gesellschaft".

Lob kam auch vom Deutschen Kinderschutzbund. Die Linksfraktion begrüßte das Gesetzesvorhaben ebenfalls, forderte aber zusätzlich eine "breite Aufklärungskampagne, um gesellschaftliche Ängste abzubauen".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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