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Debatte um Wohnungsnotstand: Der Sozialismus droht trotzdem nicht in Berlin


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Debatte über Enteignungen
Lenin kommt nicht wieder


Aktualisiert am 08.04.2019Lesedauer: 4 Min.
Lenin-Statue in Simferopol auf der Krim: Der Sozialismus kehrt nicht zurück, weil Aktivisten in Berlin die Vergesellschaftung von Wohnungen fordern.Vergrößern des Bildes
Lenin-Statue in Simferopol auf der Krim: Der Sozialismus kehrt nicht zurück, weil Aktivisten in Berlin die Vergesellschaftung von Wohnungen fordern. (Quelle: Spencer Platt/Getty Images)

Weil eine Berliner Initiative Wohnungen vergesellschaften will, warnen Kritiker vor Sozialismus. Der steht aber nicht bevor – aus mehreren Gründen.

Manche Dinge tauchen in Deutschland meistens gemeinsam auf: Blitz und Donner zum Beispiel oder Kloß und Soß'. Aber auch Enteignungen und Sozialismus. Sagt jemand "Enteignung", sagt erfahrungsgemäß bald darauf jemand "Sozialismus!". Aktuell reden wieder viele Menschen über Enteignungen. Grund ist eine Initiative in Berlin mit dem plakativen Namen: "Deutsche Wohnen & Co Enteignen".

Die "Deutsche Wohnen" ist eine Wohnungsgesellschaft, die allein in Berlin mehr als 100.000 Wohnungen besitzt. Ein Großteil der Wohnungen, so fordern es die Initiatoren der Aktion, soll vergemeinschaftet werden. Damit soll die Macht der großen Wohnungsbauunternehmen gebrochen werden. Die Aktivisten erhoffen sich ein Ende ständig schnell steigender Mieten.

Sie haben ein Volksbegehren gestartet und sammeln jetzt Unterschriften. Dagegen regt sich Widerstand. Als Grünen-Chef Robert Habeck am Wochenende sagte, er halte Enteignungen notfalls für denkbar, heizte das die Diskussion noch einmal an.

So warnte bereits vor einigen Wochen exemplarisch der Kandidat um den Vorsitz der Jungen Union, Stefan Gruhner, Berlin dürfe nicht wieder "Hauptstadt des Sozialismus" werden. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder sagte, Enteignungen von Wohnungsunternehmen seien eine "sozialistische Idee". Der AfD-Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk twitterte: "Wer Enteignungen fordert, stellt sich gegen das Grundgesetz."

Ein Blick auf Rechtslage, Verfassungswirklichkeit, den Haushalt Berlins und politische Mehrheiten zeigt allerdings: Der Sozialismus steht nicht vor der Tür. Weil Enteignungen nicht gegen die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik verstoßen. Weil es keine politische Mehrheit für den Vorstoß in Berlin gibt. Und weil Berlin ihn wahrscheinlich nicht bezahlen könnte.

Die Rechtslage: Enteignungen stehen im Grundgesetz

Enteignungen sind in Deutschland nicht nur erlaubt, sie werden sogar explizit im Grundgesetz erwähnt. Absatz 3 des Artikels 14 des Grundgesetzes besagt: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig." Sie unterliegt zudem strengen Voraussetzungen: auf Grundlage eines Gesetzes und gegen Entschädigungszahlungen. Denn Eigentum verpflichtet zwar, aber es genießt auch Schutz, ebenso wie die wirtschaftliche Freiheit und die Berufsfreiheit.

Man muss, und hier geht in der Debatte manches durcheinander, diese Enteignung nach Artikel 14 GG von "Vergesellschaftung" nach Artikel 15 GG unterscheiden – es ist nämlich diese Vergesellschaftung, die das Berliner Volksbegehren fordert. Dieser Artikel 15 GG lautet: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Abs. 3 Satz 3 und 4 entsprechend."

Sowohl Enteignungen als auch Vergesellschaftungen sind also explizit im Grundgesetz vorgesehen, wenn sie auch immer nur als letztes Mittel erlaubt sind – und auch wenn in Berlin noch unklar ist, ob der Artikel auch im konkreten Fall angewendet werden könnte. Niemand muss das gut finden und nur weil sie erlaubt sind, müssen sie nicht vollzogen werden. Aber beide haben einen festen Platz im rechtlichen Gefüge der Bundesrepublik. Sie sind keine revolutionäre Forderung von Sozialisten.

Die Rechtswirklichkeit: Enteignungen sind üblich, Vergesellschaftungen nicht

Enteignungen gibt es in Deutschland immer wieder. Aktuell droht beispielsweise einem Mann die Enteignung seines Grundstücks im Hambacher Forst, weil dort der Energiekonzern RWE Braunkohle fördern will. Regelmäßig werden auch Menschen enteignet, die ihr Grundstück nicht verkaufen wollen, damit Autobahnen, Bahnstrecken oder Stromleitungen gebaut werden können.

Vergesellschaftungen nach Artikel 15 des Grundgesetzes sind dagegen nicht üblich, obwohl die Hürden niedriger sind. Nach Recherchen der "FAZ" wurde der Grundgesetzartikel bisher überhaupt noch nie angewandt, nur einmal sei es versucht worden. Entsprechend gibt es auch keine Erfahrungen damit, unter welchen Umständen Forderungen wie in Berlin tatsächlich umgesetzt werden könnten.

Das Grundprinzip, dass der Staat privates Eigentum gegen eine Entschädigung auch gegen den Willen der Eigentümer an sich nehmen kann, um damit einem höheren Zweck für die Gesellschaft zu dienen, ist in jedem Fall nicht nur erlaubt, sondern auch selbstverständlich gelebte Praxis – seit Jahrzehnten durchgesetzt von Kommunen, in denen Sozialdemokraten, Christdemokraten oder Christsoziale regieren.

Die politischen Mehrheiten: Kaum jemand hat die Absicht, zu vergesellschaften

Selbst wenn das Volksbegehren erfolgreich wäre, hätte es keinen bindenden Charakter. Der Berliner Senat könnte sich trotzdem weigern, Wohnungen zu vergesellschaften. In Berlin regiert eine rot-rot-grüne Koalition unter Führung der SPD. Die Linke unterstützt das Volksbegehren, ihre Senatoren halten sich allerdings zurück. Die Grünen haben noch keine klare Position; es gibt unter Berliner Grünen großes Wohlwollen, aber auch Vorsicht. Erst im Mai will sich die Partei positionieren.

Die SPD hat sich aber schon klar dagegen ausgesprochen. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller sagte der "Wirtschaftswoche": "Enteignungen schaffen neue Probleme. Mit ungeahnten Folgen für die Stadt. Prozesse und Entschädigungsforderungen in zweistelliger Milliardenhöhe. Bitte nicht!". Auch die SPD-Bundesvorsitzende Andrea Nahles ist dagegen. Damit fehlt in Berlin die politische Mehrheit für Vergesellschaftungen oder Enteignungen von Wohnungen.

Die finanzielle Wirklichkeit: Berlin könnte es sich nicht leisten

Selbst wenn sich eine Mehrheit fände, bleibt freilich ein Problem: Wahrscheinlich müsste Berlin Wohnungsbaugesellschaften entschädigen, und zwar vermutlich etwa in Höhe des gegenwärtigen Wertes. Vergesellschaftungen von Zehntausenden Wohnungen würden viele Milliarden kosten. Der Senat geht von 28 bis 36 Milliarden Euro aus. Die Initiative von immerhin 18 Milliarden. Geld, das Berlin nicht hat. Was eine Vergesellschaftung der Wohnungen großer Unternehmen selbst dann unwahrscheinlich machen würde, wenn der politische Wille dafür da wäre.

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