Zu Unrecht ausgewiesen Sachsen holt abgeschobene Flüchtlingsfamilie zurück
Vor mehr als einem Monat war die Familie auf Anordnung des Bamf aus Deutschland abgeschoben worden – zu Unrecht, wie herauskam. Nun bereitet Sachsen die Rückholung vor.
Eine zu Unrecht nach Rumänien abgeschobene syrische Familie soll zurück nach Sachsen geholt werden. Die Zentrale Ausländerbehörde kläre mit der deutschen Botschaft in Rumänien die Ausreisemodalitäten und die Beschaffung notwendiger Dokumente, teilte das Landesinnenministerium am Donnerstag mit.
Zudem werde mit dem zuständigen Landkreis abgestimmt, wo die Familie mit den drei Kindern nach der Rückkehr untergebracht wird. "Sobald alle Voraussetzungen geklärt sind, wird der Flug gebucht. Der Freistaat Sachsen arbeitet intensiv an der baldigen Rückholung der Familie", sagte eine Ministeriumssprecherin.
- Flugzeug erreicht Kabul: Erneut 20 Menschen nach Afghanistan abgeschoben
- Fall kommt vor Gericht: Abschiebung von Sami A. bringt Seehofer in Bedrängnis
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte dem Ministerium zufolge der Zentralen Ausländerbehörde in Sachsen fälschlicherweise mitgeteilt, dass die Abschiebungsandrohung sofort vollziehbar sei. Daraufhin war die Familie vor mehr als einem Monat nach Rumänien abgeschoben worden.
Pro Asyl und der Sächsische Flüchtlingsrat hatten auf den Fall aufmerksam gemacht. Die Familie hatte gegen die Abschiebung Klage eingereicht und somit eine aufschiebende Wirkung erzielt. Das bedeutet eigentlich, dass die Familie nicht abgeschoben werden durfte, so lange das Verfahren läuft.
- dpa