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Zuwanderungsgesetz schnell erklärt: Darauf hat sich die Koalition geeinigt


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Zuwanderungsgesetz
Worauf sich die Koalition geeinigt hat – und worauf noch nicht


Aktualisiert am 02.10.2018Lesedauer: 2 Min.
Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt: Die Regierung hat sich auf Eckpunkte geeinigt. Ein Gesetzentwurf ist das noch nicht.Vergrößern des Bildes
Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt: Die Regierung hat sich auf Eckpunkte geeinigt. Ein Gesetzentwurf ist das noch nicht. (Quelle: Michael Kappeler/dpa)
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Jahrelang stritten Parteien über ein Einwanderungsgesetz. Jetzt verkündet die Regierung eine Einigung. Wie sieht die aus, was ist offen und wie geht es weiter?

Ist Deutschland ein Einwanderungsland? Faktisch natürlich ja, sagten die einen. Nein, das wolle man nicht, sagten die anderen. Auch deshalb gab es bisher kein Einwanderungsgesetz, das Zuwanderung klar regelt. Die Regierung will das ändern, so steht es im Koalitionsvertrag. Jetzt hat sie eine erste Einigung verkündet. Doch sehr viele Details sind offen.

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum geplanten Einwanderungsgesetz.

1. Gibt es jetzt schon ein Einwanderungsgesetz?

Nein. Die Koalition hat im Kabinett bisher nur ein Eckpunktepapier beschlossen. Jetzt müssen die verantwortlichen Ministerien (Inneres, Arbeit, Wirtschaft) einen Gesetzentwurf erarbeiten und mit den anderen Ministerien abstimmen: Ziel sei es, noch in diesem Jahr einen Entwurf im Kabinett zu beraten, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Danach muss der Entwurf in den Bundestag.

2. Worauf hat sich die Koalition geeinigt?

Die Regierung will dafür sorgen, dass mehr gut ausgebildete Menschen in Deutschland arbeiten. Ziel ist es, die Wirtschaft zu stärken. Einerseits sollen Deutsche besser ausgebildet und weiterqualifiziert werden; dazu stehen aber noch kaum Details im Papier. Andererseits sollen qualifizierte Ausländer leichter einwandern können. Dafür sollen unter anderem Werbestrategien und Informationen verbessert, berufsspezifische Sprachkurse an Goethe-Instituten gefördert und die Anerkennung von Abschlüssen vereinfacht werden.

3. Was heißt das für Menschen, die einwandern wollen?

Grundsätzlich soll es für Interessierte leichter werden, sich zu informieren und vorzubereiten. Deutschkenntnisse sollen verpflichtend sein. Unklar ist, wie gut das Deutsch sein muss. Wer eine Berufsausbildung oder einen Uni-Abschluss hat und einen Arbeitsplatz in Deutschland, soll künftig grundsätzlich einwandern dürfen, egal in welchem Beruf er oder sie arbeitet. Die Vorrangprüfung, ob es für einen Job einen einheimischen Bewerber gibt, fällt weg; sie soll aber in Regionen mit sehr hoher Arbeitslosigkeit wiedereingeführt werden können. Die genauen Kriterien sind unklar. IT-Experten und andere, die besonders dringend gebraucht werden, dürfen sogar ohne formale Qualifikation kommen, wenn sie einen Arbeitsplatz haben.

4. Und wenn jemand noch keinen Arbeitsplatz hat?

Wer eine Berufsausbildung hat, aber noch keinen Job in Deutschland in Aussicht, soll künftig für sechs Monate ins Land kommen können, um Arbeit zu suchen. Voraussetzung: Er muss nachweisen, dass er sich finanziell versorgen kann. Wie genau, ist noch nicht klar. Eine vergleichbare Regelung gibt es schon für Hochschulabsolventen. Diese neue Regel soll zunächst nur für fünf Jahre gelten.

5. Gibt es einen so genannten Spurwechsel, also den Wechsel zwischen Asylverfahren und Einwanderung in den Arbeitsmarkt?

Das ist schwer zu sagen. Im Eckpunktepapier steht wenig zu Flüchtlingen. Einerseits sollen "Asyl und Erwerbsmigration" getrennt bleiben. Andererseits heißt es: "Wir werden im Aufenthaltsrecht klare Kriterien für einen verlässlichen Status Geduldeter definieren, die durch ihre Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern und gut integriert sind." Solche Geduldeten sollen bessergestellt werden als die ohne Arbeit oder Deutschkenntnisse. Das klingt nach einer Art Spurwechsel. Welche Kriterien gelten sollen, ob solche Menschen dann einen neu geschaffenen Aufenthaltstitel bekommen, wie der aussieht und ob sie ihn auch verlieren können – all das ist unklar.

Verwendete Quellen
  • Eckpunktepapier in der Version nach dem Koalitionsausschuss, das t-online.de vorliegt
  • Pressekonferenz der Minister Seehofer, Heil und Altmaier am Dienstag
  • dpa
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