Regierung beschließt Gesetzespaket Hartz-IV-Empfänger bekommen mehr Geld
Die Bundesregierung hat mehrere Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht: Neben der Senkung der Arbeitslosenbeiträge sollen auch
Die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung werden im kommenden Jahr um etwa 5,8 Milliarden Euro entlastet. Die Bundesregierung brachte bei ihrer Kabinettssitzung eine entsprechende Absenkung des Beitragssatzes um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent auf den Weg. Die Reduzierung ist mit zusätzlichen Mitteln für eine sogenannte Qualifizierungsoffensive verbunden, die auf Arbeitsminister Hubertus Heil zurückgeht. Der SPD-Politiker hatte durchgesetzt, dass es mehr Geld von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Weiterbildung von Beschäftigten gibt. Zudem sollen Kurzzeitbeschäftigte leichter Arbeitslosengeld I erhalten.
Mehr Geld für Hartz-IV-Bezieher
Zudem beschlossen die Minister Änderungen beim Hartz-IV-Bezug. So sollen die etwa sechs Millionen Erwachsenen und Kinder in Hartz-IV-Haushalten ab 2019 mehr Geld erhalten. Die monatlichen Zahlungen für ihren Lebensunterhalt werden um acht Euro auf 424 Euro für alleinstehende Erwachsene erhöht. Kinder erhalten je nach Altersstufe fünf bis sechs Euro mehr. Die Fortschreibung der Regelsätze orientiert sich an der Preis- und Lohnentwicklung. Die Erhöhungen führen nach Einschätzung des Ministeriums zu Mehrausgaben von etwa 480 Millionen Euro.
Außerdem brachte die Bundesregierung das sogenannte Gute-Kita-Gesetz von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) auf den Weg. Den Ländern steht es frei, mit dem Geld mehr Erzieherinnen, längere Öffnungszeiten oder auch niedrigere Gebühren für Eltern zu finanzieren. Einkommensschwache Eltern sollen generell von den Kita-Gebühren befreit werden. Für 2019 sollen die Länder dem Gesetzentwurf zufolge zunächst 485 Millionen Euro erhalten. Im Jahr danach ist es knapp eine Milliarde Euro. Für die Jahre 2021 und 2022 sind jeweils rund zwei Milliarden Euro vorgesehen.
Initiative für den Wohnungsbau
Die Bundesregierung will außerdem den Mietwohnungsbau durch Steueranreize für Investoren ankurbeln. Das Kabinett brachte eine befristete Sonderabschreibung auf den Weg. Damit können Bauherren für vier Jahre jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung zusätzlich bei der Steuer geltend machen. Zusammen mit der üblichen jährlichen Abschreibung von zwei Prozent können sie somit in den ersten vier Jahren 28 Prozent bei der Steuer absetzen. Dafür muss die Wohnung zehn Jahre vermietet werden. Eine Mietenobergrenze für die geförderten Wohnungen ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen.
Dem Staat entgehen durch die Steuervorteile dem Entwurf zufolge jährlich etwa 235 Millionen Euro. Die Förderung gilt nur für Bauanträge oder Bauanzeigen nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022. Luxuswohnungen sollen nicht gefördert werden: In den Genuss der Steuervorteile kommen Investoren nur, wenn die Anschaffungs- und Herstellungskosten 3000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Für die Sonderabschreibung geltend machen können Investoren aber höchstens 2000 Euro pro Quadratmeter. Anders als eine im Frühjahr 2016 gescheiterte weitaus höhere Sonderabschreibung ist die nun geplante Förderung nicht auf Gebiete beschränkt, in denen der Wohnungsmarkt als besonders angespannt gilt.
Alle Gesetzesvorhaben müssen noch vom Bundestag beschlossen werden.
- dpa
- Reuters