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Kindergrundsicherung beschlossen: Was sich jetzt ändern soll


Beschluss der Ampel
Kindergrundsicherung: Das soll sich jetzt ändern

Von t-online, fls

Aktualisiert am 27.09.2023Lesedauer: 3 Min.
Lisa PausVergrößern des Bildes
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) spricht im Bundestag (Archivbild): Ab 2025 soll das neue Gesetz gelten. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/dpa)
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Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung verabschiedet. Was sich damit ändern soll.

Über Monate stritten vor allem Grüne und FDP um die Kindergrundsicherung. Nach der Einigung vor wenigen Wochen hat das Projekt von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) nun eine wichtige Hürde genommen: Am Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf verabschiedet.

Fix und fertig ist die neue Sozialleistung damit zwar noch nicht. Das Gesetz muss sowohl den Bundestag als auch den Bundesrat noch passieren – wobei gerade in der Länderkammer Ärger droht, sollten die Unionsparteien das Vorhaben blockieren. t-online fasst die wichtigsten Punkte zusammen und erklärt, was sich ändern soll.

Worauf hat sich die Regierung konkret geeinigt?

Mit der Kindergrundsicherung will die Ampel bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und der Kinderzuschlag bündeln. Durch mehr Übersichtlichkeit und mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch viele Familien erreicht werden, die bisher wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden ihnen zustehende Gelder nicht abrufen.

Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei Komponenten, hieß es unlängst in einem Papier, auf das sich die Ampelkoalitionäre geeinigt hatten: Erstens dem "einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag", der bisher Kindergeld hieß und nicht vom Einkommen der Eltern abhängt.

Hinzu kommt, zweitens, ein Kinderzusatzbetrag, der vom Einkommen abhängt und nach Alter des Kindes gestaffelt ist. Dafür werde der bisherige Kinderzuschlag weiterentwickelt und auch die Kinder, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, erhalten die Leistung. Das Bürgergeld bleibe als "Auffangoption" erhalten, sollte das Kind unter das soziokulturelle Existenzminimum fallen.

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Die Anrechnungsregeln für die Einkommen sollen mit dem Gesetz vereinheitlicht werden. Es werde sichergestellt, dass es bei der Bündelung der Leistungen "zu keiner Verschlechterung kommen kann". Das Papier betont zudem, dass die neue Kindergrundsicherung "online und einfach zu beantragen" sei.

Neu ist, dass Familien künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert werden. Damit will die Bundesregierung die Konsequenz aus der Erfahrung ziehen, dass bislang viele Familien die ihnen zustehenden Leistungen nicht bekamen, weil sie sich nicht selbst darum bemüht haben. "Damit schafft die Kindergrundsicherung einen Systemwechsel – weg von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern hin zu einer Bringschuld des Staates", erklärte Paus.

Wie viel Extra-Geld gibt es für Familien?

Die monatliche Höchstsumme des Zusatzbetrags setzt sich laut Gesetzesentwurf zusammen aus dem altersgestaffelten Regelbedarf des Kindes sowie den "pauschalierten monatlichen Bedarfen des Kindes für Unterkunft und Heizung". Letztere sollen auf Grundlage des Existenzminimumberichts der Bundesregierung ermittelt werden.

Einkommen und Vermögen von Eltern und Kind werden berücksichtigt und mindern den Zusatzbetrag unterschiedlich stark. Mit dem Kinderzusatzbetrag soll zugleich eine Pauschale für Bildung und Teilhabe ausgezahlt werden – zurzeit sind dies 15 Euro monatlich.

Wann tritt die Kindergrundsicherung in Kraft?

Der Start für die Kindergrundsicherung ist für das Jahr 2025 geplant. Grund für den längeren Vorlauf ist unter anderem, dass bis zuletzt nicht klar war, ob die Bundesagentur für Arbeit als zentrale Anlaufstelle für die Kindergrundsicherung über genug Personal zur Bearbeitung der Anträge verfügt.

Im Deutschlandfunk sagte Paus am Mittwochmorgen, das Gesetz sei in den vergangenen Wochen noch einmal nachgebessert worden, "um sicherzustellen, dass wir zum 1. Januar 2025 mit der Kindergrundsicherung starten können". Auch über die genaue Zahl der Personalstellen, geschätzt rund 2.000 neue Posten, sei die Ministerin in Gesprächen mit der Agentur.

Was kostet die Kindergrundsicherung jetzt?

Für das Einführungsjahr 2025 veranschlagt die Ampel rund 2,4 Milliarden Euro für die Maßnahme. Ob es bei dieser Summe bleibt, ist allerdings fraglich. Im Jahr 2028 könnten bereits sechs Milliarden Euro für die neue Kindergrundsicherung anfallen – etwa dann, wenn die Familienleistung stärker als bisher in Anspruch genommen werde, heißt es von Familienministerin Paus.

Die Ampelregierung werde den Anspruch auf die gebündelten Leistungen gesetzlich verankern. "Der muss dann natürlich erfüllt werden. Das ist dann so." Die genaue Inanspruchnahme müsse aber abgewartet werden. Bisher werden Sozialleistungen für Kinder oftmals nicht abgerufen.

Verwendete Quellen
  • Einigungspapier zur Kindergrundsicherung
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen Reuters, AFP und dpa
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